DBfK zu Kabinettsbeschlüssen: Pflegegesetze mit richtiger Stoßrichtung
(Berlin) - Die Kabinettsbeschlüsse zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehemals Pflegekompetenzgesetz) und zum Pflegefachassistenzgesetz sind nach Ansicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) ein wichtiger Schritt nach vorn – bleiben jedoch in einigen Punkten hinter den Erwartungen der professionellen Pflege zurück.
Pflegekompetenzgesetz: Meilenstein für die Profession – mit Potenzial für mehr Eigenverantwortung
Mit dem Kabinettsbeschluss ist erstmals gesetzlich verankert, dass Pflegefachpersonen in den Bereichen Demenz, Diabetes und chronische Wunden heilkundliche Tätigkeiten eigenständig ausüben dürfen – ein Meilenstein für die Profession und die Versorgung. „Die Richtung stimmt – aber es braucht im weiteren Verfahren noch Nachbesserungen für mehr Qualität und eine echte Stärkung der professionellen Pflege im Sinne von mehr Autonomie und Eigenverantwortung“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. Positiv bewertet der DBfK zudem die stärkere Anerkennung von Berufserfahrung, Fort- und Weiterbildung sowie die Ansätze zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Eine konsequente Digitalisierung und eine am Pflegeprozess ausgerichtete, sinnvolle Dokumentation seien der richtige Weg. Gleichzeitig sieht der Verband weiteres Entwicklungspotenzial: In bestimmten Bereichen – etwa bei der Verordnung von Präventionsmaßnahmen – sollte die Profession Pflege auch verbindlich entscheiden können, statt nur Empfehlungen auszusprechen. „Das würde die Eigenverantwortung konsequent stärken und die im Pflegeberufegesetz verankerten Vorbehaltsaufgaben vollständig zur Wirkung bringen“, betont Lux.
Pflegefachassistenzgesetz: Bundeseinheitlichkeit begrüßt – Ausbildungsqualität sichern
Auch beim Pflegefachassistenzgesetz erkennt der DBfK Fortschritte: Die bundeseinheitliche Regelung sei überfällig und stärke die berufliche Mobilität. Verbesserungen bei der Ausbildungsvergütung sowie der Anerkennung ausländischer Abschlüsse seien weitere Pluspunkte. Dennoch fordert der Verband Korrekturen: „Eine 18-monatige Ausbildung ist zu kurz, um die notwendige Qualität zu sichern. Wir plädieren für eine Dauer von 24 Monaten. Zudem lehnen wir den Zugang ohne Schulabschluss ab, weil dies erhebliche Risiken für den Ausbildungserfolg birgt“, betont Lux. „Mit der bundeseinheitlichen Einführung der Pflegefachassistenz dürfen keine Qualitätsstandards aufgeweicht werden – wir brauchen klare Mindeststandards, eine zweijährige Ausbildung und keine Abwertung des Berufs durch drastische Verkürzungen wie im niedersächsischen Modell, bei dem berufliche Vorerfahrung auf nur wenige hundert Unterrichtsstunden angerechnet wird. Ohne fundierte theoretische Ausbildung und ohne adäquaten Schulabschluss fehlt nicht nur die Basis für qualitativ hochwertige Versorgung, sondern auch der Zugang zu weiteren Karrierewegen im Pflegeberuf“, so Lux weiter.
„Unser Fazit: Der Gesetzentwurf setzt wichtige Impulse, bleibt aber an manchen Stellen noch zu vorsichtig. Denn: Bei der Aussage ‚Pflege kann mehr als sie darf‘, ist nach wie vor noch Luft nach oben.“
Die komplette Stellungnahme des DBfK vom 11. Juli 2025 zum Referentenentwurf finden Sie hier: https://www.dbfk.de/media/docs/Berufspolitik/stellungnahmen/20250711-DBfK-Stena-RefE_PKompG-23-06-2025.pdf
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: 030 219157-0