DBV bei Erbschaftsteuerreform für ertragswertbasierte Wertermittlung / DBV-Präsident schrieb an Bundeskanzlerin Merkel
(Berlin) - Für die Land- und Forstwirtschaft ist es äußerst wichtig, bei der Erbschaftsteuerreform eine ertragswertbasierte Wertermittlung einzuführen. Die deutschen Bauernfamilien dürften nicht zum Verlierer der Erbschaftsteuerreform werden, schrieb der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die aktuelle Diskussion zur Erbschaftsteuerreform in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nehme eine bedrohliche Richtung an. Vor allem über das angestrebte Bewertungsverfahren entstehe die Gefahr, dass hart arbeitende Bauernfamilien völlig ungerechtfertigt einer öffentlichen Neiddiskussion ausgeliefert würden. Substanzwerte, die nur unter der Fiktion einer Betriebszerschlagung nach Bodenrichtwerten ermittelt werden können, machen hunderttausende von Bauern auf dem Papier zu Millionären. Dabei wissen wir alle: erlösen oder erwirtschaften können sie diesen Betrag nie!, verdeutlichte der DBV-Präsident. Denn in der Landwirtschaft werde der Betrieb zum Wirtschaften von Generation zu Generation weitergegeben. Sonnleitner schrieb auch die CDU/CSU-Bundesminister, die Ministerpräsidenten sowie Finanz- und Landwirtschaftsminister der unionsgeführten Länder sowie an sämtliche CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete an.
Zwar soll bei dem derzeit diskutierten Verfahren offenbar die überhöhte Bewertung durch kräftige Abschläge und Verschonungsregeln wieder auf ein erträgliches Maß heruntergerechnet werden, doch sei dieser Ansatz schlicht nicht akzeptabel, erklärte Sonnleitner. Durch diese steuerformalistische Systematik würden die Landwirte fahrlässig einem erneuten Subventionsvorwurf ausgesetzt. Deshalb müsse der gemeine Wert zeitnah und verfassungsgerichtsfest - wie bei gewerblichen Unternehmen - durch eine ertragswertbasierte Ermittlung festgestellt werden.
Neben der verfehlten Diskussion zur Bewertung der Land- und Forstwirtschaft ist es für Sonnleitner völlig unverständlich, warum der sinnvolle Ansatz der steuerlichen Freistellung von Unternehmen bei 10-jähriger Fortführung nicht zielstrebig umgesetzt werde. Der DBV stellt sich nachdrücklich hinter den Ansatz des 10-Jahre-Abschmelzungsmodells und fordert die politische Einlösung eines langjährigen Versprechens, das auch im Koalitionsvertrag festgehalten ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
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