DBV-Präsidium fordert Steuersenkung für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft
(Bonn) - Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) bekräftigte auf seiner Sitzung am 09. Mai seine Forderung, auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch die anstehende Reform der Unternehmensbesteuerung dauerhaft zu entlasten. In einer verabschiedeten Erklärung betonte das DBV-Präsidium unter Leitung von Präsident Gerd Sonnleitner, dass dies durch eine unternehmensfreundliche Gestaltung des Einkommensteuertarifs mit einer deutlichen Abflachung der Tarifkurve, durch eine Ausweitung der steuerfreien Rücklagen für bestimmte Veräußerungsgewinne oder durch die Beibehaltung der Sonder- und Ansparabschreibung (Verengung der Bemessungsgrundlage) erfolgen müsse.
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) bekräftigte auf seiner heutigen Sitzung seine Forderung, auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch die anstehende Reform der Unternehmensbesteuerung dauerhaft zu entlasten. In einer verabschiedeten Erklärung betonte das DBV-Präsidium unter Leitung von Präsident Gerd Sonnleitner, dass dies durch eine unternehmensfreundliche Gestaltung des Einkommensteuertarifs mit einer deutlichen Abflachung der Tarifkurve, durch eine Ausweitung der steuerfreien Rücklagen für bestimmte Veräußerungsgewinne oder durch die Beibehaltung der Sonder- und Ansparabschreibung (Verengung der Bemessungsgrundlage) erfolgen müsse.
Führende Finanzpolitiker der Regierungskoalition hätten mehrfach erklärt, dass die beiden letztgenannten Instrumente als Entlastungsmaßnahme für land- und forstwirtschaftliche sowie mittelständische Unternehmen nicht abgeschafft werden sollten. Deshalb hat das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes keinerlei Verständnis für die neuerdings geäußerte Absicht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, für Einzelunternehmen und Personengesellschaften es beim bisherigen nachteiligen Gesetzesentwurf zu belassen. Ohne eine Änderung der Reformpläne der Bundesregierung in diesem Punkt werden gerade wachstumswillige und investitionsstarke Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft durch die angestrebte Reform gegenüber Kapitalgesellschaften einseitig benachteiligt.
Zu den Forderungen der DBV-Erklärung gehört ebenso, die Unternehmensumstrukturierungen im Steuerrecht zu erleichtern, steuerneutrale Reinvestitonsmöglichkeiten auszubauen und den Steuerabzugsbetrages bis Ende 2004 zu verlängern. Zudem ist bei der Überarbeitung der Afa-Tabellen statt einer Verlängerung eine Verringerung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern für bestimmte Wirtschaftsgüter zu berücksichtigen.
Führende Finanzpolitiker der Regierungskoalition hätten mehrfach erklärt, dass die beiden letztgenannten Instrumente als Entlastungsmaßnahme für land- und forstwirtschaftliche sowie mittelständische Unternehmen nicht abgeschafft werden sollten. Deshalb hat das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes keinerlei Verständnis für die neuerdings geäußerte Absicht des Finanzauschusses des Deutschen Bundestages, für Einzelunternehmen und Personengesellschaften es beim bisherigen nachteiligen Gesetzesentwurf zu belassen. Ohne eine Änderung der Reformpläne der Bundesregierung in diesem Punkt werden gerade wachstumswillige und investitionsstarke Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft durch die angestrebte Reform gegenüber Kapitalgesellschaften einseitig benachteiligt.
Zu den Forderungen der DBV-Erklärung gehört ebenso, die Unternehmensumstrukturierungen im Steuerrecht zu erleichtern, steuerneutrale Reinvestitonsmöglichkeiten auszubauen und den Steuerabzugsbetrages bis Ende 2004 zu verlängern. Zudem ist bei der Überarbeitung der Afa-Tabellen statt einer Verlängerung eine Verringerung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern für bestimmte Wirtschaftsgüter zu berücksichtigen.
Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Bauernverband e.V., Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn, Tel.:0228 / 81 980, Fax: 0228 / 81 98-205; Quelle: DBV