DBV sieht keine Verbesserungen für einen praktikablen Grundwasserschutz / DBV enttäuscht über Abstimmung zur Grundwasserrichtlinie
(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigte sich über die Abstimmung zur Grundwasserrichtlinie im Umweltausschuss des EU-Parlaments am 25. April 2006 enttäuscht. Die im Umweltausschuss verabschiedeten Änderungen zur Grundwasserrichtlinie beinhalten keine Verbesserungen für einen praktikablen Grundwasserschutz. Stattdessen ergeben sich durch diese Änderungen Unklarheiten in der Umsetzung der Richtlinie und ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand. Weiterhin beinhalte das Votum des Umweltausschusses übermäßige und unnötige Verschärfungen des schon sehr ambitionierten Grundwasserschutzes. Der DBV appellierte daher, die überzogenen Forderungen des Umweltausschusses in der abschließenden Beratung im Plenum abzulehnen.
Besonders unverständlich sei, dass der Entwurf bestehende und bewährte Regelungen im Wasserschutz nicht berücksichtige. So will der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments einen Verweis zur Nitratrichtlinie streichen, der ausdrücklich von der Europäischen Kommission und dem Umweltministerrat gewünscht wurde. Mit diesem Verweis sollte sichergestellt werden, dass die Anstrengungen und Aktivitäten der Mitgliedsstaaten und der Landwirtschaft für eine Verbesserung der Grundwasserqualität im Rahmen der Nitratrichtlinie anerkannt werden. Stattdessen würde eine Streichung dieses Verweises zu einer Rechtsunsicherheit führen, da so zwei gleichrangige Richtlinien unabhängig voneinander denselben Sachverhalt regeln würden.
Weiterhin bemängelt der DBV, dass auch in diesem Richtlinienentwurf keine Aussagen zur Finanzierung der zu erwartenden Kosten der Zielerreichung der Richtlinie gemacht werden. Es sei nicht akzeptabel, diese Lasten der Landwirtschaft aufzuerlegen, obwohl Gewässerschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Pressestelle
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