DBV zum Jahressteuergesetz 2019 / Fortsetzung der Regelung für Tierhaltungskooperation ist positiv
(Berlin) - Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, sieht die aktuelle Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2019 grundsätzlich positiv aus Sicht der deutschen Landwirtschaft: "Wir begrüßen, dass die bewährte Regelung für Tierhaltungskooperationen (bisher in § 51a BewG) im neuen § 13b EStG nun ertrags-und umsatzsteuerlich weitergeführt worden ist. Allerdings sind hier noch einige Klarstellungen in weiteren für Tierhaltungskooperationen relevanten Regelungen erforderlich." Ebenso annehmbar seien die Fortschritte bei der Tarifglättung als Element der betrieblichen Risikoabsicherung: "Die nach über drei Jahren endlich umgesetzte Tarifglättung ist ein wichtiger Schritt zu einer Stärkung der einzelbetrieblichen Risikovorsorge. Dennoch sehen wir, dass gerade in Zeiten zunehmender Wetterextreme und immer volatiler werdender Märkte weitere Rahmenbedingungen für das Risikomanagement erforderlich sind. Dazu zählt die Weiterentwicklung der Tarifglättung zu einer Risiko- oder Gewinnrücklage."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
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