DBwV begrüßt Bewertung der Bundesanwaltschaft zur Lage in Afghanistan / Kirsch: Für die Soldatinnen und Soldaten mehr Rechtssicherheit!
(Berlin) - Zu der Bewertung der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bezüglich des Bundeswehr-Einsatzes in Afghanistan erklärt der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Ulrich Kirsch:
"Wir begrüßen diese eindeutige Aussage, dass es sich in Afghanistan um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt - im Sprachgebrauch eine Art Guerillakrieg - handelt." Damit werde insbesondere klar, dass der Maßstab für die rechtliche Bewertung sich vorrangig aus den Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches ergebe. Kirsch: "Für die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz bedeutet das eine größere Rechtssicherheit." Die Bewertung der Bundesanwaltschaft entspreche einer der zentralen Forderungen des Deutschen BundeswehrVerbandes. Im Fall von Oberst Klein hofft der Verband auf eine schnelle Entscheidung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher BundeswehrVerband e.V. (DBwV), Bundesgeschäftsstelle
Wilfried Stolze, Pressesprecher
Südstr. 123, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 3823-0, Telefax: (0228) 3823-220
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