Demokratische Prozesse einhalten! DAV verurteilt fehlende parlamentarische Verbändebeteiligung im Bundestag
(Berlin) - Die Bundesregierung lässt bei der Schaffung neuer Straftatbestände für sogenannte „Wegwerf-Agenten“ und zur Terrorismusabwehr die parlamentarische Verbändebeteiligung außen vor. Kurze Fristen und der Ausschluss von Opposition, Verbänden und Sachverständigen erwecken den Eindruck, dass der politische Diskurs gescheut wird. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verurteilt dieses Vorgehen scharf und fordert, demokratische Prozesse sauber zu befolgen.
Zuletzt hatte der Bundestag beschlossen, sogenannte „Wegwerf-Agenten“ härter zu bestrafen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren soll die Bundesregierung nach DAV-Informationen den Entwurf kurzfristig und ohne Verbändebeteiligung geändert haben. Das ist nicht das erste Mal, dass Gesetzgebungsverfahren verkürzt wurden. Der DAV kritisiert dieses Vorgehen scharf.
„Wir müssen deshalb unser Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die Regierungsfraktionen nach bereits erfolgter Anhörung der Sachverständigen kurzfristig, nicht-öffentlich einen Änderungsantrag innerhalb weniger Tage durch den Rechtsausschuss und das Plenum durchgesetzt haben“, sagt Rechtsanwalt und DAV-Präsident Stefan von Raumer. „Dabei ging es nicht nur um kleine Änderungen, sondern die Schaffung eines völlig neuen Straftatbestandes, der im Vorfeld weder Teil des Gesetzentwurfes noch der Beratung und Anhörung war. Der Diskurs über neue Gesetze ist ein Garant für deren Qualität und Effektivität. Ihn zu scheuen und Normen ohne Anhörung durchzusetzen, darf keine Schule machen.“
Was ist passiert
Der Deutsche Bundestag hat im Januar 2026 über den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit beraten. Nachdem bereits Sachverständige angehört waren, haben die Regierungsfraktionen kurzfristig und nicht-öffentlich einen Änderungsantrag sowohl durch den Rechtsausschuss als auch das Plenum gebracht. Das Vorgehen der Bundesregierung erweckt den Anschein, dass hier der politische Diskurs gescheut wird. Gerade die Schaffung von neuen Straftatbeständen als Ultima-Ratio-Handhabe des Gesetzgebers bedarf einer ordnungsgemäßen parlamentarischen Befassung.
Der DAV verurteilt dieses intransparente Vorgehen und appelliert an die demokratischen Parteien, sich für ordnungsgemäße parlamentarische Verfahren und die Beteiligung der Zivilgesellschaft einzusetzen. Dazu gehören angemessene Stellungnahmefristen sowie Verbändebeteiligung und Sachverständigenanhörungen.
Zu kurze Stellungnahmefristen sind dabei kein neues Problem und zogen sich bereits durch frühere Legislaturperioden. Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass die Fristen keine ordentliche Auseinandersetzung mit einem Thema zulassen. Für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz umfasste die Stellungnahmefrist für einen Referentenentwurf mit 125 Seiten im Dezember nicht einmal drei Tage und beinhaltete noch dazu ein Wochenende. Auch bei anderen sicherheitspolitischen Gesetzesvorhaben wie dem EuropolG (neun Tage) oder dem Bundespolizeigesetz (elf Tage) waren die Stellungnahmefristen zu knapp bemessen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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