Den Bürokratieabbau mit der Anlage EÜR beginnen!
(Berlin) - Die Delegierten der DStV-Mitgliederversammlung fordern Gesetzgeber und Finanzverwaltung auf, den Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen.
Das Formular für die Einnahmenüberschussrechnung passt nicht zum erklärten Ziel der Bundesregierung, den Bürokratieabbau voranzutreiben.
Die Bundesregierung hat das Bundesfinanzministerium angewiesen, das Formular nach Umsetzung der geplanten Unternehmensteuerreform neu zu bewerten. Die Entscheidung muss gegen das Formular ausfallen, weil
- es mit dem Geist des Kleinunternehmerförderungsgesetzes nicht übereinstimmt, Steuern zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen
- es vor allem kleinere, nicht beratene Unternehmer unverhältnismäßig belastet,
- es bereits einmal zurückgenommen und überarbeitet wurde und dadurch nicht wesentlich anwenderfreundlicher geworden ist,
- es von nicht beratenen Unternehmern häufig nicht verstanden und deshalb falsch ausgefüllt wird und damit sein Ziel nicht erfüllt, eine aussagekräftige Datenbasis für die Finanzverwaltung zu schaffen,
- die Finanzverwaltung erhebliche Schwierigkeiten hat, das Formular auszuwerten,
- die Finanzverwaltung per Erlass für den Veranlagungszeitraum 2005 auf die Abgabe des Formulars verzichtet hat,
- der Gesetzgeber im Gesetzentwurf zum Abbau bürokratischer Hemmnisse erwägt, den Kreis der Überschussrechner zu erweitern (Anhebung der Buchführungsgrenzen) und damit noch mehr Unternehmen die Anlage EÜR ausfüllen müssten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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