Den Opfern des Preiskampfes steht Schadensersatz zu
(Bonn) - Der Wettbewerbsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU/CSU Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT), Hartmut Schauerte MdB , begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamtes, den großen Mineralölgesellschaften die Behinderung mittelständischer Tankstellenbetreiber zu untersagen, fordert aber eine härtere Gangart der Kartellbehörde durch Festsetzung eines Bußgeldes und Schadensersatzzahlungen an die betroffenen mittelständischen Tankstellen.
Das Bundeskartellamt hat den Mineralölgesellschaften DEA, Aral, Shell und Elf Oil untersagt, bei der Belieferung von freien Tankstellen höhere Preise zu verlangen als von Endverbrauchern an den konzerneigenen Tankstellen. Dem Verfahren gingen zahlreiche Beschwerden von mittelständischen Tankstellenbetreibern und Verbänden voraus.
Die jetzt getroffene Entscheidung des Bundeskartellamtes ist grundsätzlich zu begrüßen. Da aber ein offensichtlicher Verstoß vorliegt, der eindeutig billigend in Kauf nahm, dass freie, mittelständische Tankstellen schließen mussten, sollte das Bundeskartellamt ein angemessenes Bußgeld für die Mineralölkonzerne festsetzen. Die mittelständischen Opfer des Preiskampfes fordert Schauerte auf, den ihnen entstandenen Schaden vor den Zivilgerichten geltend zu machen.
Ein derartiger Preiskampf stellt einen Verdrängungswettbewerb dar, der die Wettbewerbsordnung der Bundesrepublik nachhaltig gefährdet. Es muss für die Zukunft sorgfältig geprüft werden, ob die bestehende Eingriffsschwelle des Kartellrechts nicht zu hoch ist. Sollte die Schutzwirkung für den Wettbewerb nicht ausreichen, ist der Gesetzgeber gefordert, über eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts nachzudenken.
Zudem bemängelt Schauerte, dass die Entscheidung erst vier Monate nach den eindeutigen Gesetzesverstößen gefällt wurde. Wenn die Mineralölkonzerne den Verstoß bis zu dieser Entscheidung durchgehalten hätten, wären die privaten Tankstellen mittlerweile in großer Zahl gestorben. Bei einem offensichtlichen Verstoß und konkreter Gefahr für den Mittelstand muss das Kartellamt schneller handeln.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. (bft)
Ippendorfer Allee 1 d, 53127 Bonn
Telefon: 0228/910290
Telefax: 0228/9102929