Der Bundesausschuss entscheidet über die Zukunft der Akupunkturanwendung für Kassenpatienten
(Düsseldorf)- Die Akupunktur hat sich in den zurückliegenden 25 Jahren in Deutschland von einer alternativen Therapieform zu einer Standardtherapie bei chronischen Schmerzen entwickelt. Diese positive Entwicklung der Akupunktur in Deutschland ist jetzt ernstlich bedroht.
Der Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen, ein gemeinsames Gremium der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Krankenkassen, das über die Honorierung von neuen bzw. alternativen Medizinmethoden durch die gesetzlichen Krankenkassen entscheidet, beschäftigt sich seit Monaten mit der Akupunktur. Der Bundesausschuss kann mit Ja oder Nein entscheiden, abhängig vom wissenschaftlichen Wirkungsnachweis.
Bei einer Ja-Entscheidung kommt es zu einer Einführung der Akupunktur in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen, d.h. der Patient erhält Akupunktur auf Krankenschein. Im Honorarausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung dominieren die Interessenvertreter der Schulmedizin, die eine Akupunkturleistung sehr niedrig bewerten. Auch die zur Zeit praktizierte "Deckelung" von Leistungen durch die KV, d.h. eine zahlenmässige Begrenzung bestimmter Therapiemassnahmen, würde die Anzahl der möglichen Akupunktursitzungen je Patient deutlich beschränken.
Ein Arzt könnte z.B. in seiner Praxis insgesamt 100 Akupunkturen im Monat durchführen und würde je Akupunktur unter DM 10,- erhalten. In dem heute bestehenden System der Kassenmedizin auf Krankenschein ist so eine dem Aufwand entsprechende Honorierung der Akupunktur nicht möglich. Kassenärzte könnten zukünftig keine Akupunktur mehr anbieten, weil sie nicht kostendeckend vergütet wird. Die Akupunktur wird so für Kassenpatienten sterben.
Bei einer ein - Entscheidung des Bundesausschusses wird den gesetzlichen Krankenkassen eine Bezuschussung der Akupunktur
dies seit Jahren gängige Praxis ist, verboten. Die gesetzlich versicherten Patienten müssten die Akupunkturen aus eigener Tasche bezahlen. Für die Mehrzahl der gesetzlich versicherten Patienten wäre dies das Aus für die Akupunkturanwendung.
Modellverträge, die zur klinischen Erprobung der Akupunktur bereits von vielen Krankenkassen und Akupunktur-Ärztevertretern abgeschlossen wurden, werden dadurch zukünftig in Frage gestellt. Diese Modellprojekte, z.B. mit den BKK`s und der IKK, neuerdings auch von der TK und anderen Ersatzkassen beabsichtigt, dienen dazu, einerseits den Patienten die Akupunkturen zu erstatten, andererseits die klinische Wirkungen der Akupunktur, auch ihre Kosten-Nutzen-Relation zu erforschen. Die ersten Ergebnisse dieser Modellprojekte sind sehr positiv.
Beide Entscheidungsmöglichkeiten des Bundesausschusses, sowohl das Ja als auch das Nein, schränken die Praxis der Akupunktur zum Nutzen der Patienten entschieden ein.
Seit 1975 wird die Akupunkturtherapie im Westen zunehmend angewendet, inzwischen praktizieren 30-50.000 Ärzte in der
Bundesrepublik. 1,5 Millionen Patienten werden jährlich mit Akupunktur behandelt. Die Mehrzahl der Schmerzkliniken hat Akupunktur inzwischen erfolgreich in ihr Therapiespektrum integriert. Seit vielen Jahren bezuschussen die Krankenkassen die Behandlungskosten der Patienten auf Antrag mit 30 - 60 DM je Sitzung. Der Aufwand der Krankenkassen beläuft sich auf ungefähr 300 - 400 Millionen DM jährlich. Dies ist lediglich ein Tausendstel der Gesamtausgaben des Gesundheitssystems.
Quelle und Kontaktadresse:
Dr. med. Gabriel Stux,
Goltsteinstraße 26,
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