Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz: Auskunftsanordnung der Bundesnetzagentur war datenschutzrechtlich bedenklich / BdKEP fordert Bundesnetzagentur auf, die unrechtmäßig erhaltenen Daten zu löschen

(Hamburg) - Die Auskunftsanordnung der Bundesnetzagentur vom Anfang des Jahres verstößt gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen bezüglich der Erhebung von Daten von Erfüllungsgehilfen der lizenzierten Postdienste. Der BdKEP hatte dieses vermutet und sich an den "Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" gewandt und jetzt nach langer Prüfung die Bestätigung erhalten. Die Erhebung von Name und Anschrift von Subunternehmern bzw. Erfüllungsgehilfen ist datenschutzrechtlich bedenklich, sofern nicht deren Einwilligung vorliegt.

Die Bundesnetzagentur war vom Beirat - und hier besonders von den Bundestagsabgeordneten der SPD - gedrängt worden, gemäß § 45 Postgesetz Auskünfte über die Arbeitsbedingungen bei Lizenznehmern zu erfragen. Ein wichtiger Teil des Fragebogens fragte nach den Arbeitsbedingungen für Subunternehmer und deren Angestellte sowie nach Name und Anschrift der Subunternehmer. Dieses ist unzulässig.

Der eigentliche Skandal ist nach Ansicht des BdKEP jedoch, dass der Beirat der Bundesnetzagentur, der sich aus Abgeordneten des Bundestages und aus Vertretern des Bundesrates zusammensetzt, von der Bundesnetzagentur ein derartiges datenschutzrechtlich bedenkliches Vorgehen verlangt hat, nur um die Scharte mit der verlorenen Postmindestlohndebatte einigermaßen auswetzen zu können.

Der BdKEP hat den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, aufgefordert, die Daten zu löschen, die u. U. einige Lizenznehmer in Unkenntnis der datenschutzrechtlichen Lage übermittelt haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Pressestelle Kieler Str. 464-470 C, 22525 Hamburg Telefon: (040) 4303374, Telefax: (040) 4301490

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