Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung darf nicht gekappt werden
(Berlin) - Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland Adolf Bauer und der Präsident der Volkssolidarität Prof. Gunnar Winkler erklären: SoVD und Volkssolidarität warnen davor, den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - zu kappen. Damit würde die Große Koalition in unverantwortlicher Weise die finanziellen Grundlagen der Rentenversicherung schwächen.
Die Folgen sind steigende Rentenversicherungsbeiträge und weitere Rentenkürzungen. Damit wird die Aussage im Koalitionsvertrag, wonach es keine Rentenkürzungen geben soll, vollends ad absurdum geführt.
Schon jetzt wird fast jeder fünfte Euro aus Beitragszahlungen für versicherungsfremde Leistungen verwendet, weil die Mittel aus dem Bundeszuschuss unzureichend sind. Wer den Bundeszuschuss einfriert, rüttelt an den Grundfesten der gesetzlichen Rentenversicherung. SoVD und Volkssolidarität fordern die Große Koalition auf, diese Fehlentscheidung zurückzunehmen.
Der Bund hat sich jahrzehntelang auf Kosten der Rentenversicherung entlastet, indem er dieser immer mehr versicherungsfremde Leistungen übertrug. Daher hat der Bund nun die Verpflichtung, für einen verlässlichen Bundeszuschuss zu sorgen, der sich an den Ausgaben der Rentenversicherung orientiert. Der Bund darf sich nicht aus seiner Finanzierungsverantwortung für die gesetzliche Rentenversicherung zurückziehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD)
Dorothee Winden, Pressesprecherin
Stralauer Str. 63, 10179 Berlin
Telefon: (030) 726222-0, Telefax: (030) 726222-311
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