Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt die Einstellung des Verfahrens gegen Oberst Georg Klein Oberstabsbootsmann Wolfgang Schmelzer: "Das ist sehr, sehr positiv"
(Bonn/Berlin) - Der Deutsche BundeswehrVerband hat die Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein und seinen Flugleitoffizier durch die Bundesanwaltschaft ausdrücklich begrüßt. "Für die Kameradinnen und Kameraden vor Ort, die in der Vergangenheit zunehmend die fehlende Rechtssicherheit kritisierten, ist dies ein ganz wichtiges Signal, dem jedoch weitere Schritte folgen müssen," sagte der erste Stellvertreter des Bundesvorsitzenden des DBwV, Oberstabsbootsmann Wolfgang Schmelzer heute (21. April 2010) in Bonn. Er fordert nach wie vor die Anpassung der Vorschriftenlage an das veränderte Einsatzszenario.
Der Bundesvorsitzende des DBwV, Oberst Ulrich Kirsch, hatte bereits vor Wochen darauf hingewiesen, dass der Fall Oberst Klein und seine Behandlung einen Symbolcharakter für alle Soldatinnen und Soldaten in den Einsätzen hätten.
Der Verband hat stets an der Seite Kleins gestanden und sich ausdrücklich gegen Vorverurteilungen gewandt. Jetzt hat die Bundesanwaltschaft unter Annahme eines bewaffneten Konflikts in Afghanistan ihr erstes Ermittlungsverfahren gegen einen Bundeswehr-Soldaten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch eingestellt. Gleichfalls wurde festgestellt, dass auch nicht gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs verstoßen wurde.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher BundeswehrVerband e.V. (DBwV), Bundesgeschäftsstelle
Wilfried Stolze, Pressesprecher
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Telefon: (0228) 3823-0, Telefax: (0228) 3823-220
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