Pressemitteilung | Deutscher Franchiseverband e.V.

Der DFV öffnet seine Rechtsdatenbank für Nicht-Mitglieder

(Berlin) - Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) erweitert seinen Service und öffnet seine umfangreiche Datenbank zum Thema Franchise-Recht, die bisher nur Verbandsmitgliedern zugänglich war. Die Nutzer der Datenbank können u.a. gezielt nach Urteilen suchen, Stichworte recherchieren und der aktuellen Rechtsprechung sowie Diskussionen auf dem Gebiet des Franchise-Rechts folgen.

Der DFV möchte allen, die sich in ihrem beruflichen Alltag mit Rechtsfragen im Bereich Franchising - auch als juristische Laien - beschäftigen (müssen), den Zugang zu diesem Spezialgebiet erleichtern. Deshalb steht die DFV-Rechtsdatenbank ab sofort auch Nicht-Verbandsmitgliedern zur Verfügung.

In der DFV-Rechtsdatenbank sind alle wesentlichen Urteile im Bereich des Franchise-Rechts mit ihren Kernaussagen zusammengestellt. Nutzer können gezielt nach Urteilen und Stichwörtern suchen. Verlinkungen der Paragraphen auf die entsprechenden Gesetze erleichtern den Umgang mit der jeweiligen Fragestellung und aufwendige zusätzliche Internet- oder Rechtsdatenbankrecherchen bleiben den Nutzern erspart.

Die DFV-Rechtsdatenbank wird regelmäßig aktualisiert und enthält die neuesten Fachartikel und Informationen über den Stand der Franchise-Rechtsprechung sowie Diskussionen zum Franchise-Recht. Im Rechtswiki-Portal, der Kommunikationsplattform, können sich Interessierte zudem über rechtliche Problemstellungen austauschen. Für eine vertiefende Rechtsberatung stehen den Nutzern die Kontaktdaten von Franchise-Experten zur Verfügung.

Die Datenbank kann nun gegen eine Gebühr von allen Franchise-Interessierten genutzt werden. Nähere Informationen sind in der DFV- Geschäftsstelle bei Herrn Jan Schmelzle (schmelzle@franchiseverband.com) erhältlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Franchise-Verband e.V. (DFV) Pressestelle Luisenstr. 41, 10117 Berlin Telefon: (030) 278902-0, Fax: (030) 278902-15

(cl)

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