"Der Gordische Knoten im Erbschaftsteuerrecht ist noch nicht durchschlagen"
(Berlin) - "Mit der heutigen (25. Mai 2007) Entschließung zum Erbschaftsteuergesetz bleiben viele entscheidende Fragen unbeantwortet. Geändert werden muss vor allem das Bewertungsrecht, und zwar auch für die zu vererbenden Unternehmen," so Patrick Adenauer, Präsident von "Die Familienunternehmer - ASU". "Wer sämtliche Unternehmen nach ihrem Ertragswert erbschaftsteuerlich belasten will, stößt auf zahlreiche Ungereimtheiten, Doppelbesteuerungen, Stichtagsprobleme und ans Absurde grenzende Unbilligkeiten. All diese Probleme bekommen wir nicht über Abschläge und Freibeträge gelöst. Trotz der heutigen (25. Mai 2007) Entschließung steht der Gesetzgeber damit noch am Anfang".
Ergänzend stellt Familienunternehmer-Präsident Adenauer heraus, dass die Schwierigkeiten für ein dauerhaft gültiges deutsches Erbschaftsteuerrecht durch das beabsichtigte Zusammenspiel von "Abschmelzungsmodell" und neuem Bewertungsrecht auch für Unternehmen eher noch zugenommen haben. "Für die Mehrzahl der Unternehmen geht die ganze Sache böse aus, wenn einerseits das Bewertungsrecht zu einer höheren Belastung führen wird und andererseits der Anwendungsbereich des Abschmelzungsmodells so eng wie geplant gefasst bleiben wird. Hier besteht noch erheblicher Veränderungsbedarf, um nicht exakt das Gegenteil von dem zu erreichen, was eigentlich einmal gewollt war."
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU)
Barbara Vogt, Leitung, Presse und Public Relations
Reichsstr. 17, 14052 Berlin
Telefon: (030) 30065340, Telefax: (030) 30065500
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