Der Polizei werden im Kampf gegen den Terrorismus einmal mehr die Hände gebunden
(Berlin) - Berlin. Als "völlig untauglich" hat die Gewerkschaft der Polizei
(GdP) den Referentenentwurf zur akustischen Wohnraumüberwachung bezeichnet, den das Bundesjustizministerium am 24. Juni vorgelegt hat. Bernhard Witthaut, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP: "Das Bundesjustizministerium folgt sklavisch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das mit seinem Urteil die Anwendung der Wohnraumüberwachung für die Polizei praktisch unmöglich gemacht hat."
Als Beispiel nannte Witthaut eine der in dem Referentenentwurf formulierten Voraussetzungen für einen so genannten Lauschangriff, die, so die GdP, von den Ermittlern nahezu prophetische Begabungen erfordere.
Witthaut: "So soll die akustische Wohnraumüberwachung unter anderem nur noch angeordnet werden dürfen, wenn anzunehmen ist, dass die Abgehörten keine Äußerungen aus ihrem privaten Lebensbereich machen, da dieser geschützt sei. Woher sollen wir das vorher wissen? Außerdem braucht sich ein mutmaßlicher Terrorist nur in regelmäßigen Abständen nach dem Befinden der Schwester seines Gesprächspartner erkundigen und schon können unsere Ermittler einpacken."
Von solchen Absurditäten wimmele es in dem Referentenentwurf, so der stellvertretende Bundesvorsitzende der GdP und kommt zu dem Schluss: "Es ist verantwortungslos, der Polizei in Deutschland angesichts der islamistischen Bedrohung ein Instrument zur Terrorismusbekämpfung nach dem anderen aus der Hand zu schlagen. Ehrlicher wäre es, den Bürgern zu sagen: Der Polizei sind in der Bekämpfung gefährlicher Terroristen einmal mehr die Hände gebunden worden."
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle
Stromstr. 4, 10555 Berlin
Telefon: 030/3999210, Telefax: 030/399921200
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