Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Der Rundfunkbeitrag sinkt / BdSt: Entscheidung historisch, aber in der Konsequenz zu zögerlich

(Berlin) - Der Rundfunkbeitrag soll sinken. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) heute beschlossen. Mit einer Verringerung des Beitrags um monatlich 48 Cent auf 17,50 Euro liegt die empfohlene Senkung aber noch hinter dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Die KEF hatte in ihrem kürzlich erschienenen Bericht eine Senkung des Rundfunkbeitrags um 73 Cent empfohlen. Selbst bei dieser Beitragsreduzierung wäre aber gerade einmal die Hälfte der erwarteten Mehreinnahmen an die Beitragszahler zurückgegeben worden. Der Bund der Steuerzahler, der sich seit langem für eine Beitragssenkung ausspricht, würdigt diese Entscheidung deshalb zwar als historisch, aber in der Konsequenz zu zögerlich: "Eine Absenkung des Rundfunkbeitrags hat es in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch nicht gegeben. Das deutliche Einnahmeplus der Öffentlich-Rechtlichen hätte aber eine größere Entlastung zugelassen", bekräftigt BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

In Anbetracht der erheblichen Mehreinnahmen ist die Beitragssenkung um 48 Cent nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die KEF geht für die Beitragsperiode 2013 bis 2016 von Mehreinnahmen in Höhe von 1,15 Milliarden Euro aus. Ein neues Gutachten des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) prognostiziert sogar noch höhere Mehreinnahmen. Holznagel: "Die tatsächlichen Zusatzeinnahmen sind auf den Cent genau an die Beitragszahler zurückzugeben. Schluss mit dem Gefeilsche! Die Mehreinnahmen stehen Bürgern und Unternehmen zu." Der BdSt hat die Reform der Rundfunkfinanzierung von Anfang an kritisch begleitet und fordert, dass mögliche Mehreinnahmen in vollem Umfang an die Beitragszahler zurückgegeben werden.

Mit Blick vor allem auf Unternehmen plädiert der Bund der Steuerzahler darüber hinaus für eine Korrektur der Betriebsstättenabgabe. Dafür sollte die Evaluierung des Rundfunkbeitrags durch die Staats- und Senatskanzleien der Länder zum Anlass genommen werden. Bei Firmen bemisst sich die Höhe des Rundfunkbeitrags nach der Anzahl der Betriebsstätten, der dort Beschäftigten und der Größe des Fuhrparks. Die Rechtmäßigkeit der Bemessungsgrundlage wird derzeit von den Gerichten geprüft. BdSt-Präsident Holznagel: "Im Unternehmensbereich erhöhen die Rundfunkbeiträge die Lohnnebenkosten. Diese werden entweder auf die Kunden abgewälzt oder treffen die Beschäftigten, weil sie die Spielräume einer möglichen Lohnerhöhung schmälern."

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt) Pressestelle Französische Str. 9-12, 10117 Berlin Telefon: (030) 2593960, Fax: (0611) 25939625

(cl)

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