Pressemitteilung | Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

Der Sinn von Gesetzen

(Berlin) - Die Umsetzung der Mehrkostenregelung bei einigen Krankenkassen verstößt nach Auffassung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie klar gegen den Sinn des Gesetzes. Regelungen, die dem Versicherten zum einen auch nach Lektüre der Satzung im Dunklen lassen, was er an Kosten erstattet bekommt und zum anderen teilweise weniger als 20 Prozent des Preises erstatten, stärken nicht die Entscheidungsfreiheit des Versicherten. "Es kann nicht sein, dass ein Versicherter bei einem Medikament, dass 31 Euro kostet, von der AOK Baden-Württemberg laut Satzung nur 5,70 Euro erstattet bekommt. Wer eine solche Regelung trifft, spottet dem politischen Ansinnen, die Versicherten in ihren Möglichkeiten der Wahl und Eigenverantwortung zu stärken", erklärte Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI.

Nach der vorliegenden Satzungsänderung der AOK Baden-Württemberg sind selbst die 5,70 Euro nicht sicher, denn die Kasse behält sich immer vor, "weitere Mehrkosten", die nicht näher definiert werden, in Abzug zu bringen. "Es ist klar erkennbar, dass es Krankenkassen gibt, die ihre Versicherten weiterhin ausschließlich als Menge betrachten, die sie gewinnbringend in Rabattvertragsverhandlungen einbringen können. Dies ist nicht hinnehmbar. Die Aufsichten müssen hier handeln und solche Satzungsänderungen zurückweisen", so Wegener.

Auch hinsichtlich der Information der Versicherten muss die derzeitige Gesetzeslage an den Sinn des Gesetzes angepasst werden. Mit den Beschränkungen sowohl für verschreibungspflichtige als auch für OTC-Produkte sollte verhindert werden, dass Versicherte durch Werbung zum Kauf animiert und einseitig informiert werden. Die Realität im Internetzeitalter hat aber die gesetzlichen Regelungen längst überholt. Denn Informationen finden sich nunmehr überall im weltweiten Web. Es muss Rechtssicherheit geschaffen werden, damit pharmazeutische Unternehmen, die behördlich kontrollierte und genehmigte Packungsbeilage auf den eigenen Internetseiten veröffentlichen und sich die Patienten somit zuverlässig und zeitgemäß informieren können.

Und bei OTC-Arzneimitteln muss den Herstellern die Möglichkeit gegeben werden, den Verbraucher angemessen zu informieren. Für die Produkte der Selbstmedikation ist die Verordnung durch den Arzt eher die Ausnahme. Daher ist die Information durch den Hersteller umso wichtiger geworden. Die für die Gebrauchsinformation vorgeschriebenen Angaben zu Wirkung, Interaktionen und Nebenwirkungen von OTC-Arzneimitteln sind aber eben für den Anwender oftmals verwirrend und schwer zu verstehen. "Wir fordern, dass den Herstellern von OTC-Arzneimitteln die Möglichkeit der verantwortungsvollen Gestaltung von Verbraucherinformationen eingeräumt wird. Nur so kann eine eigenverantwortliche Information der Verwender erfolgen. Zudem muss es auch die Gelegenheit geben Studien und Testergebnisse dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Bei Nahrungsmitteln dürfen sie das, auch wenn diese einen angeblichen gesundheitlichen Nutzen haben. Bei Arzneimitteln ist das verboten. Aus diesem Grund bedarf es einer dringenden Reform des Heilmittelwerbegesetzes (HWG)", so Wegener.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) Pressestelle Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 27909-0, Telefax: (030) 2790361

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