Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

Der VAUNET zum heute beschlossenen #europäischen #Kodex für die elektronische Kommunikation

(Berlin) - Deutschland muss Handlungsrahmen für den Zugang von TV- und Radioangeboten zu Plattformen sicherstellen und für die technologieneutrale Verbreitung von Radioangeboten ausschöpfen.

Heute hat der Rat der europäischen Mitgliedstaaten den Kodex für die elektronische Kommunikation förmlich beschlossen, nachdem das Europäische Parlament bereits am 14. November abgestimmt hatte. Er ist Bestandteil der EU-Strategie zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes. Der Kodex legt die Ausrichtung der künftigen TK- und Plattformregulierung in den Mitgliedstaaten und damit auch in Deutschland fest.

Für die Mitgliedsunternehmen des VAUNET sind insbesondere die Bestimmungen zur Interoperabilität von Radioempfangsgeräten sowie zum Zugang und der Verbreitung von Radio und Fernsehen auf Plattformen relevant.

Erstmals sieht der Kodex eine digitale Interoperabilität für Autoradios vor. Darüber hinaus eröffnet der Kodex den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für andere Geräte eine Interoperabilitätsnorm für IP oder digital-terrestrisches Radio einzuführen. Der Radioempfang über UKW ist hiervon unberührt.

Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und Geschäftsführer von Radio Regenbogen: "Die bevorstehende Umsetzung der Radio-Interoperabilitätsnorm ins Telekommunikationsgesetz sollte vollständig technologieneutral erfolgen. Die deutsche Medienpolitik sollte dem Hörer - im Auto wie auch in allen anderen Empfangssituationen - die Auswahl zwischen den Empfangsmöglichkeiten lassen. Da der Kodex bedauerlicherweise die zunehmende Radionutzung via Smartphones nicht berücksichtigt, sollte der nationale Gesetzgeber diesem Umstand Rechnung tragen. Nur so kann die regionale Programmvielfalt der privaten Radioveranstalter auffindbar bleiben. Die Technik hat den Inhalten zu dienen und darf sie nicht ausgrenzen!"

Der VAUNET begrüßt daneben die Verbesserungen bei den Zugangs- und sog. Must-Carry-Bestimmungen für Plattformen. Die Mitgliedstaaten werden in die Lage versetzt, dass elektronische Kommunikationsnetzwerke und -dienste, soweit sie signifikant genutzt werden, bestimmte lineare Hörfunk- und Fernsehprogramme und damit verbundene TV-Dienste (Connected TV) übertragen müssen.

Annette Kümmel, Vorsitzende des Fachbereichs Fernsehen und Multimedia im VAUNET und Senior Vice President Governmental Relations & Regulatory Affairs ProSiebenSat.1 Media SE: "Wir begrüßen die Fortschreibung und Modernisierung der Zugangs- und Must-Carry-Regelungen. Das Europäische Parlament hat besonderen Wert darauf ge-legt, dass auch in einer konvergenten Welt Medienvielfalt und Meinungspluralismus unabdingbar sind. Angesichts der laufenden Beratungen zum Medienstaatsvertrag und zur Plattformregulierung ist das das richtige Signal zum richtigen Zeitpunkt."

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um den Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
VAUNET - Verband Privater Medien e.V. Pressestelle Stromstr. 1, 10555 Berlin Telefon: (030) 39880-0, Fax: (030) 39880-148

(sf)

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