Pressemitteilung | Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV)

Deutsche Aktuarvereinigung begrüßt geplante Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven

(Köln) - Die deutsche Lebensversicherung ermöglicht durch eigenständige Vorsorge eine wichtige Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Alter. Das grundsätzliche Prinzip hierbei lautet: Sparen im Kollektiv. Die Kapitalanlage erfolgt nicht vertragsindividuell, sondern generationenübergreifend für das gesamte Versicherungskollektiv. So können die Vorteile der Versichertengemeinschaft optimal genutzt werden, etwa über eine Anlage in Zinspapieren mit langen Laufzeiten und entsprechend höheren Zinsen - unabhängig von der jeweiligen Laufzeit des einzelnen Vertrags.

Seit der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2008 sind die Kunden der Lebensversicherer bei Vertragsende angemessen an den sogenannten Bewertungsreserven zu beteiligen. Diese entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage, z.B. Aktien oder Staatsanleihen zu einem bestimmten Stichtag oberhalb des ehemaligen Anschaffungs- oder Buchwertes liegt. Demnach sind Bewertungsreserven auf Staatsanleihen keine real erzielten Gewinne. Echte Gewinne entstehen erst dann, wenn die Buchungsposten tatsächlich aufgelöst oder diese Wertpapiere am Ende der Laufzeit fällig werden.

Vor dem Hintergrund des derzeitigen Niedrigzinsumfeldes haben die Versicherer überproportional hohe Bewertungsreserven aus Zinspapieren in ihren Büchern. An diesen Reserven müssen abgehende Verträge zu 50 Prozent beteiligt werden. Damit profitieren nach geltendem Recht nur die Kunden, die kündigen oder deren Verträge jetzt auslaufen. Diese erhalten einen erheblichen Zuschlag, während die Versicherungskunden, die ihre Altersvorsorge langfristig planen und ihre Verträge fortführen, diesen Zuschlag durch in Zukunft entsprechend niedrigere Renditen finanzieren.

Den Bewertungsreserven kommt bei Lebensversicherern zudem eine wichtige Funktion als kollektiver Risikopuffer zum Ausgleich von Kapitalmarktschwankungen zu. Insbesondere in Niedrigzinsphasen wird durch sie die Finanzierung der den verbleibenden Kunden zugesagten Zinsgarantien gesichert. Die aktuell hohen Ausschüttungen führen also auch dazu, dass die Risikotragfähigkeit der Unternehmen zusätzlich massiv belastet wird.

Die DAV begrüßt daher das Vorhaben der Bundesregierung, die Beteiligung an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere neu zu regeln. Hierdurch wird eine wesentliche Gerechtigkeitslücke zwischen Kunden bzw. Kundengenerationen geschlossen und die Risikotragfähigkeit der Unternehmen wird gestärkt.

Neuregelung der Gewinnbeteiligung kontraproduktiv

Dem gegenüber würden die von der Bundesregierung ebenfalls erwogenen Neuregelungen bei der Gewinnbeteiligung dazu führen, dass die Finanzausstattung der Unternehmen erheblich geschwächt wird. Dieses gilt ebenso für eine Beteiligung der Kunden an den Risiko- und Kostengewinnen: In der Vergangenheit hat der funktionierende Wettbewerb unter den Unternehmen bewirkt, dass die Kunden regelmäßig stärker an den Überschüssen beteiligt wurden, als es die Mindestzuführungsverordnung vorsieht. Wenn nunmehr per Gesetz der Spielraum geringer werden soll, diese Mittel im Notfall zur Stärkung der Risikotragfähigkeit der Unternehmen einzusetzen, wird das System des Ausgleichs im Kollektiv beschädigt. Nur eine ausreichende Risikotragfähigkeit der Unternehmen stellt die jahrzehntelange Erfüllbarkeit der Lebens- und Rentenversicherungsverträge sicher.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) Pressestelle Hohenstaufenring 47-51, 50674 Köln Telefon: (0221) 9125540, Fax: (0221) 91255444

(cl)

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