Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Deutsche Bahn AG muss kommunale Planungshoheit respektieren

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert klarzustellen, dass nicht mehr bahnnotwendige Liegenschaften unverzüglich in die kommunale Planungshoheit zurückkehren. "Es muss Schluss damit sein, dass die DB AG ehemalige Bahngrundstücke, die sie nicht mehr benötigt, ohne jede Rücksicht auf kommunale Planungen vermarktet", sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr, Bürgermeister Fritz Wagner, Kirn, am 06. Oktober anlässlich der Sitzung seines Gremiums in Baunatal.

"Was für jeden Privaten und für jedes Unternehmen gilt sollte auch für die DB AG gelten", stellte Wagner fest. Tatsächlich kümmerte sich die Bahn nicht um diese gesetzliche Pflicht. Das Interesse der Allgemeinheit an einer geordneten Entwicklung bleibe hinter den Renditeinteressen des Unternehmens zurück.

Bahngrundstücke, die von der der Bahn nicht mehr gebraucht werden, werden häufig ohne Rücksicht auf kommunale Planungen vermarktet. Das hat folgenden Hintergrund: Um die Bahn zu fördern, hat der Gesetzgeber ein so genanntes Fachplanungsprivileg für die Bahn eingeführt. Das gilt solange, wie ein Grundstück für Eisenbahnzwecke benötigt wird. Seit der Privatisierung der Bahn 1993 gilt für die Grundstücke der Bahn, die nicht bahnnotwendig sind, dass sie in die kommunale Entwicklungsplanung einbezogen werden können. Voraussetzung hierfür ist eine Entwidmung der Bahngrundstücke.

Oftmals ist die Vermarktung wegen unrealistischer Erlösvorstellungen der Bahn schwierig. Die Preisvorstellungen sind häufig zu hoch, weil manche Grundstücke mit überhöhten Werten in den Bilanzen der Bahngesellschaften stehen. Leere Flächen, Brachen oder zweifelhafte Nutzungen sind die Folgen. Investitionen der öffentlichen Hand zur Aufwertung der in vielen Fällen problematischen Bahnhofsgegenden können so gefährdet sein.

Das wird an folgendem Beispiel deutlich: Eine innerörtliche Bahnliegenschaft, die für einen Übergangszeitraum an einen Tankstellenbetreiber verpachtet war, wurde nach endgültiger Aufgabe der Bahnnutzung erneut an den Tankstellenbetreiber verpachtet, obwohl eine vorliegende kommunale Planung die Fläche für eine Kreisverkehrsanlage vorsah. Die innerörtliche Wegeführung sollte komplett verändert werden, unter anderem weil der vorher bestehende Bahnübergang weggefallen war.

Der DStGB unterstützt deshalb eine Initiative der Bauministerkonferenz der Länder, die eine bessere Information der Gemeinden durch die Bahn, eine erhöhte Gesprächsbereitschaft und ein Recht der Gemeinden einfordert, feststellen zu lassen, ob das Fachplanungsprivileg der Bahn noch gilt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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