Deutsche Bauwirtschaft fordert Stop der EU-Richtlinie ĂŒber GmbHs mit nur einem Gesellschafter
(Berlin) - "Der Richtlinienentwurf ĂŒber Gesellschaften mit beschrĂ€nkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vom 9. April 2014 muss zurĂŒckgezogen und grundlegend ĂŒberarbeitet werden. Denn in der jetzigen Fassung eröffnet sich ein weiteres Einfallstor fĂŒr ScheinselbststĂ€ndige." So die Forderung der HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer der beiden deutschen BauspitzenverbĂ€nde, nĂ€mlich des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, RA Felix Pakleppa, und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper.
Ziel der Richtlinie ist es, die grenzĂŒberschreitende GeschĂ€ftstĂ€tigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Zu diesem Zweck soll eine Gesellschaft in Form der "Societas Unius Personae" (SUP) eingefĂŒhrt werden, welche unter erleichterten Voraussetzungen auch Tochtergesellschaften im Ausland grĂŒnden kann.
Die Förderung grenzĂŒberschreitender TĂ€tigkeiten wird von den beiden VerbĂ€nden zwar grundsĂ€tzlich begrĂŒĂt, jedoch muss gewĂ€hrleistet sein, dass hierdurch nationale Vorschriften nicht unterlaufen sowie keine neuen Manipulations- und Missbrauchsmöglichkeiten geschaffen werden. Und genau dieses ist bei dem vorgelegten Richtlinienentwurf der Fall.
Denn nach Vorstellung der Kommission soll das gesamte Eintragungsverfahren fĂŒr die neu gegrĂŒndete SUP auf elektronischem Wege abgewickelt werden, ohne dass der GrĂŒndungsgesellschafter vor einer Behörde im Eintragungsmitgliedstaat erscheinen muss (Art. 14 SUP-RL). HierfĂŒr sollen die Mitgliedstaaten nur abschlieĂend aufgelistete Dokumente verlangen dĂŒrfen. AuĂerdem dĂŒrfen keine ĂŒber die Artikel 13 und 14 des Richtlinienvorschlages hinausgehenden Nachweise zu diesen Informationen gefordert werden. Die Eintragungsbescheinigung ist dann spĂ€testens drei Arbeitstage nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei der zustĂ€ndigen Behörde auszustellen.
Damit ist eine sorgfĂ€ltige ĂberprĂŒfung des GrĂŒnders nicht möglich und der weiteren Ausbreitung von ScheinselbststĂ€ndigkeit wird TĂŒr und Tor geöffnet. Zudem besteht die Gefahr, dass - weil die IdentitĂ€t des GrĂŒnders nicht zweifelsfrei festgestellt werden - in Deutschland verhĂ€ngte BuĂgelder nicht vollstreckt werden könnten. Und ohne Sanktionierung haben Kontrollen keinerlei abschreckende Wirkung.
"Daher fordern wir die Kommission auf, diese Richtlinie zurĂŒckzuziehen und komplett zu ĂŒberarbeiten. Ansonsten werden wir alles daran setzen, dass die Bundesregierung nicht zustimmt." So die beiden HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer abschlieĂend.
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Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
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