Deutsche Gleichstellungs- und Frauenpolitik bei der UN verhandelt / Der Deutsche Juristinnenbund (djb) zieht Bilanz
(Berlin) - Anfang dieser Woche verhandelte der Vertragsausschuss zur UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) mit den Vertreter/innen der deutschen Bundesregierung in Genf.
Bereits aus intensiven Vorgesprächen der Delegierten des djb zusammen mit den Vertreterinnen anderer deutscher Frauenverbände war deutlich geworden, dass die besondere Sorge des djb um die diskriminierenden Auswirkungen der momentanen Arbeitsmarkt-, Sozial- und Rentenpolitik auf Frauen von den Expert/innen des Ausschusses geteilt werden. Im internationalen Vergleich schneidet Deutschland bei der Frage der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern, der besonders hohen Teilzeitrate, der außerordentlich geringen Vertretung in wirtschaftlichen und auch politischen Führungspositionen und des verstärkten Armutsrisikos von Frauen erstaunlich schlecht ab.
Dies wurde vom CEDAW-Ausschuss in den Verhandlungen verstärkt thematisiert. So wurde die Bundesregierung von einem Ausschussmitglied gefragt, ob es möglich sei, dass in der deutschen Rechtspolitik ungewollt falsche Anreize gesetzt würden, die zu einer Verfestigung von stereotypen Rollenmodellen und somit zu einer Diskriminierung von Frauen führen würden. Als Beispiele wurden das Steuersplitting, das geplante Betreuungsgeld, die Anhebung des Rentenalters, die Einführung der Bedarfsgemeinschaft, der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit und die häufig wenig gendersensitiven Beratungen in den Arbeitsagenturen genannt.
Diese Liste kann aus Sicht des djb noch um weitere Punkte ergänzt werden wie die Einführung von immer neuen besonderen Beschäftigungsformen, in die die Frauen faktisch gedrängt werden (insbesondere Minijobs). Ebenso ist hier die fehlende Ausschöpfung der staatlichen Einflussnahme auf die tariflichen und betrieblichen Entgeltsysteme zu nennen, etwa durch Einführung eines entsprechenden Verfahrensgesetzes oder das Festhalten an der freiwilligen und offensichtlich unwirksamen Vereinbarung mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft statt der Einführung eines Gleichstellungsgesetzes für die Wirtschaft.
Leider haben die Antworten der Bundesregierung vor dem Ausschuss keinen politischen Willen erkennen lassen, wirklich mit einem durchgängigen und umfassenden Konzept gegen diese diskriminierenden Auswirkungen der Politik vorzugehen. Die Einführung des Elterngeldes mit seinen verpflichtenden zwei Partnermonaten, die auch von den Vertreter/innen der Bundesregierung ohne Zögern immer wieder als "Vätermonate" bezeichnet wurden, und die Durchführung von Girls'- und Boys'-Days können nur ein Schritt in die richtige Richtung sein, aber sie sind nicht Bestandteil einer ausreichenden, in sich konsistenten Politik.
Nach den Reaktionen der UN-Ausschussmitglieder ist zu erwarten, dass dies auch in ihren Abschließenden Bemerkungen, die in den nächsten Wochen veröffentlicht werden, so zum Ausdruck kommen wird. Der djb hofft, im Anschluss an die Verhandlungen noch stärker als bisher mit der deutschen Bundesregierung über die hier thematisierten Probleme ins Gespräch zu kommen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen
Pressestelle
Anklamer Str. 38, 10115 Berlin
Telefon: (030) 443270-0, Telefax: (030) 443270-22
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