Deutsche Klingeltonanbieter benachteiligt / Wirtschaft enttäuscht über Urteil zur Lizenzierung von Klingeltönen / Revision zum BGH wahrscheinlich
(Berlin) Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) sieht deutsche Klingeltonanbieter durch das aktuelle Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) zur Lizenzierung von Klingeltönen benachteiligt. Das OLG hat heute entschieden, dass der Klingeltonanbieter Telemedia an den Musikverlag EMI Music Publishing direkte Lizenzgebühren zahlen muss und dies zusätzlich zu den bereits anfallenden Lizenzzahlungen an die Musikverwertungsgesellschaft GEMA. Leider hat das OLG die ungerechte Doppel- und Dreifachlizenzierung in Deutschland nicht abgeschafft, sagt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM. Das Urteil wird jedoch nicht rechtskräftig werden, da Telemedia bereits angekündigt hat, in Revision zu gehen. Dann muss der Bundesgerichtshof (BGH) über diese grundsätzliche Frage entscheiden.
Die Anbieter von so genannten mono- und polyphonen Klingeltönen dies sind Klingeltöne, bei denen die Melodie eines Lieds so nachgespielt wird, dass sie auf einem Mobiltelefon abgespielt werden kann müssen derzeit zusätzlich zur GEMA-Lizenz eine direkte Lizenzgebühr an die Musikverlage bezahlen. Damit gehen insgesamt 30 Prozent ihrer Erlöse als Lizenzgebühren an Komponisten, Texter und Musikverleger. Bei den immer beliebteren Realtone-Klingeltönen dies sind Klingeltöne in Form eines Ausschnitts der Originalaufnahme eines Songs muss ein weiterer Anteil des Umsatzes an Sänger und Musiker bzw. deren Plattenfirmen gehen. Erhalten die Musikverlage ihre Forderungen auch hier aufrecht, würden die Lizenzen für Realtones bald bis zu 60 Prozent des Umsatzes an Klingeltönen ausmachen.
Nach derzeitiger Praxis müssen deutsche Anbieter zwei- bis dreimal höhere Lizenzgebühren für einen Klingelton bezahlen als Unternehmen im umliegenden Ausland, wo eine Lizenz der Verwertungsgesellschaft ausreicht, sagt Harms. Damit haben innovative Geschäftsmodelle mit Musik in Deutschland einen entscheidenden Standortnachteil. Wir sind durchaus für eine faire Vergütung der Urheber. Aus unserer Sicht ist es jedoch nicht rechtmäßig, sich mit Berufung auf das Persönlichkeitsrecht die Zustimmung zur Auswertung mehrfach abkaufen zu lassen, so Harms.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
Cornelia Kelch, Referentin, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Albrechtstr. 10, 10117 Berlin
Telefon: (030) 27576-0, Telefax: (030) 27576-400
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