Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Deutsche Transportunternehmer für Harmonisierung, aber für den freien Sonntag

(Frankfurt am Main) – Der von der finnischen EU-Ratspräsidentschaft aufgegriffene Vorschlag der mittlerweile abgelösten EU-Kommission vom März 1998, das Wochenendfahrverbot für LKW europaweit zu lockern, wird vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) nicht befürwortet.



Die bundesweite Vertretung von über 15.000 Transportunternehmen sprach sich vielmehr in Frankfurt am Main ausschließlich für eine Harmonisierung der Fahrverbotsregelungen an Wochenenden aus, aber nicht für deren Aufhebung. Die von der Kommission gemachten Vorschläge seien weder im Interesse der Öffentlichkeit noch des Fahrpersonals und der Transportunternehmen in Deutschland. Grundsätzlich, das habe der mittlerweile ausgeschiedene EU-Verkehrskommissar Kinnock bei der Vorlage des Vorschlags bereits deutlich gemacht, fehle es auch an einer vertraglichen Kompetenz der EU, dafür eine einheitliche Regelung in Brüssel am Grünen Tisch zu erlassen. Wenn überhaupt, könnten sich die Verkehrsminister außerhalb der vertraglichen Grundlagen auf eine entsprechende Regelung verständigen.



Soweit es die Lockerung der Wochenendfahrverbote betrifft, ist der BGL der Auffassung, daß keine zwingende Notwendigkeit besteht, dafür die Akzeptanz des LKW in der Öffentlichkeit zu gefährden. Die verladende Wirtschaft sei längst auf eine 4 1/2-Tage-Woche übergegangen. Be- und Entladevorgänge könnten ohnehin meist nur noch bis Freitag Nachmittag erfolgen. Von einer Lockerung des Sonntagsfahrverbots könnten allenfalls Unternehmen mit langströmigen Transitverkehren profitieren. Ein arbeitsfreier Sonntag liege aber im unmittelbaren Interesse des Fahrpersonals und der Arbeitszeitbestimmungen.



Der BGL fordert anstelle des EU-Vorschlags eine europaeinheitliche Regelung, die folgende Ziele verfolgt:



1. Abstimmung der Verbotszeiten für Wochenendfahrverbote in der Europäischen Union.

2. Einheitliche Definition von verderblichen Waren, die nicht unter das Fahrverbot fallen sollen.

3. Eine vertretbare Regelung für regionale Feiertage, um den Güterverkehr auf Hauptver-

kehrsachsen sicherzustellen.



Soweit es das Fahrverbot an Ferienwochenenden betrifft, setzt sich der BGL für eine flexible Regelung ein, die dem Pkw-Verkehr an besonders stark frequentierten Ferienwochenenden den Vorrang einräumt.



Schließlich mache es keinen Sinn, sich in die längsten Staus des Jahres mit Nutzfahrzeugen einzureihen. Das logistische System sei flexibel genug, sich bei rechtzeitigen Ankündigungen und bei flexiblen Umleitungsregelungen auf punktuelle Beschränkungen einzustellen. Das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe sei für echte Partnerschaft auf den Straßen und trete nicht undifferenziert für freie Fahrt an sieben Tagen rund um die Uhr ein. Intelligente Transportsteuerung habe auch etwas mit intelligenter Disposition zu tun, die nicht zuletzt im Interesse des Fahrpersonals einen überragenden Stellenwert besitze.

Quelle und Kontaktadresse:
BGL

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