Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Deutsche Wasserwirtschaftler aktualisieren ihre Erwartungen an die Politik / Sachargumente für den politischen Beratungsprozess

(Hennef) - Das Wasserrecht muss auf Bundesebene unter Wahrung der Belange der Länder neu geregelt werden. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sollte mit Augenmaß umgesetzt werden. Hochwassermanagement muss stärker flussgebietsbezogen gesehen werden. Der Ausbau kommunaler Kooperationen sollte seitens der Politik Unterstützung finden. Der Aufbau neuer Schranken innerhalb des Wettbewerbrechts wie zum Beispiel die Einführung einer Ausschreibungspflicht für interkommunale Kooperationen wäre kontraproduktiv. Eine Modernisierung der Abwasserabgabe wird empfohlen. Das Abfallrecht muss weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, es zu vereinfachen. Klärschlämme sind sinnvoll zu verwerten. Dies sind einige Punkte aus dem neuesten Politikmemorandum der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA).

Mit ihrem "Politikmemorandum 2006 zur nachhaltigen Wasser- und Abfallwirtschaft" bezieht die DWA zu wichtigen Themen aus den Bereichen Wasser- und Abfallwirtschaft Stellung. Anliegen der DWA ist es, Sachargumente in den politischen Beratungsprozess einzubringen.

Für Vereinfachung und Bürokratieabbau

So begrüßt die DWA die Neugestaltung der Gesetzgebungskompetenz für die Wasserwirtschaft im Rahmen der Föderalismusreform. EU-Vorgaben sind mit Augenmaß zu erfüllen. Bei dem Streben nach einer Vereinheitlichung des Umweltrechts sollte ein Bürokratieabbau ermöglicht werden (zum Beispiel im Bereich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen und bei Genehmigungsverfahren).

Ähnliches gilt für die Begrenzung von prioritären, einschließlich prioritär gefährlichen Stoffen im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die DWA setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass hierzu europäische Vorgaben geschaffen werden, wobei die Qualitätsziele erreichbar, die Begrenzungen sachgerecht sein müssen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden muss. Bei der Erstellung der Maßnahmenprogramme in den Flussgebietseinheiten sind die komplexen wasserwirtschaftlichen Belange und das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu berücksichtigen.

Zum Entwurf der EU-Grundwasserrichtlinie stellt die DWA fest, dieser bleibe "deutlich hinter den Erwartungen zurück." Die vorgesehenen Monitoring- und Berichtspflichten führen zu einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand. Außerdem muss die Konsistenz zur Nitratrichtlinie sichergestellt werden.

Hochwasserschutz stärker länderübergreifend gestalten

Ähnlich heißt es zum Entwurf für eine EU-Hochwasserrichtlinie: "Auf einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand ist zu achten." Maßnahmen zur Minderung von Hochwasserrisiken gilt es, dort durchzuführen, wo diese mit geringstem Aufwand möglich sind. Hochwasserschutz und Hochwasserrisikomanagement müssen stärker länderübergreifend und flussgebietsbezogen sein.

Benchmarking als modernes Führungsinstrument

Als "gutes Optimierungsinstrument bei der modernen Unternehmensführung" sieht die DWA das Benchmarking. Die DWA setzt sich seit vielen Jahren für die Weiterentwicklung und -verbreitung der Methode Benchmarking ein und wird das auch weiterhin tun.

Abwasserabgabe modernisieren

Kritisch äußert sich die DWA zur Abwasserabgabe: "Nach dem weitgehenden Ausbau der kommunalen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen verliert die mit dem Gesetz bezweckte Lenkungsfunktion nahezu ihre Wirkung. ... Bei der vorgesehenen Neugestaltung des Wasserrechts sollten die Möglichkeiten zu einer signifikanten Vereinfachung ausgeschöpft werden."

Abfallrecht weiter entwickeln

Auf europäischer Ebene befindet sich die EU-Abfallrahmenrichtlinie in der Novellierung. Hier betrachtet die DWA es als Ziel, "das zum Teil überregulierte Abfallrecht zu vereinfachen, klarer zu gestalten und einen nachhaltigen Ressourcenschutz zu gewährleisten."

Ein Dauerbrenner für die DWA ist die Verwertung von Klärschlämmen. Die DWA unterstützt aus ökologischen und ökonomischen Gründen, dass insbesondere im ländlichen Raum Klärschlamm hoher Qualität unter Anwendung eines Qualitätssicherungsverfahrens landwirtschaftlich verwertet wird. Und: "Klärschlämme, die den hohen Qualitätsnormen nicht genügen, sind zu verbrennen." Generell verlangt die DWA, "maßgeblich für den Einsatz sämtlicher Dünger ... sollten der Nährstoffbedarf der landwirtschaftlichen Nutzflächen und die Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes sein."

Das DWA-Politikmemorandum 2006 kann bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle angefordert oder von der DWA-Website heruntergeladen werden (Tel. 0 22 42/872-333, www.dwa.de)

Quelle und Kontaktadresse:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Dr. Frank Bringewski, Pressereferent Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Telefon: (02242) 8720, Telefax: (02242) 872135

(bl)

NEWS TEILEN: