Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Deutscher Anwaltverein (DAV) gegen Verabschiedung des TKÜ-Gesetzes im Bundesrat

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein hat sich gegen die am Freitag (23. November 2007) im Bundesrat drohende Verabschiedung des TKÜ-Gesetzes gewandt. In einem Schreiben an die Justizminister der Länder warb der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt Hartmut Kilger, mit Nachdruck für eine grundlegende Überarbeitung des § 160a StPO. Dieser sieht vor, dass neben Geistlichen und Abgeordneten nur Strafverteidiger, nicht aber die übrige Anwaltschaft, vor Überwachungsmaßnahmen durch die Ermittlungsbehörden geschützt ist. Eine solche Aufspaltung der Anwaltschaft und der Berufsgeheimnisträger im Besonderen wird vom DAV strikt abgelehnt.

Kilger appellierte an die Justizminister, den Antrag der Länder Berlin und Bremen zur Einberufung des Vermittlungsausschusses zu unterstützen. Dies sei der einzige Weg, um die unheilvolle Regelung des § 160a StPO zu verhindern. Er verwies ausdrücklich auf die in der Stellungnahme des DAV vorgetragenen Argumente.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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