Pressemitteilung | Deutscher Factoring-Verband e.V.

Deutscher Factoring-Verband kritisiert Referentenentwurf zur Steuerreform 2008: Mittelstands-Liquiditätsmittel Factoring gefährdet; Nachteile für Wirtschaftstandort Deutschland drohen

(Berlin) - „Die im Rahmen der Steuerreform 2008 geplanten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung gefährden das Liquiditätsinstrument Factoring für den Mittelstand“, kommentiert der Vorsitzende des Vorstandes des Deutschen Factoring-Verbandes, Joachim Secker, den Gesetzesentwurf.

Künftig ist einerseits vorgesehen, Diskontbeträge bei der Veräußerung von Geldforderungen - wie eben beim Factoring - zu 25 Prozent dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb auf Kundenseite hinzuzurechnen. Andererseits soll beim Factoring-Institut gleichzeitig durch die sog. Zinsschranke die bisherige Abzugsfähigkeit von Zinsausgaben begrenzt werden: Der hierzu im Gesetzentwurf vorgesehene Grenzbetrag von nur 1 Mio. EUR ist dabei viel zu gering bemessen und wird dazu führen, dass viele konzern-gebundene Factoring-Unternehmen künftig keine steuerliche Abzugsfähigkeit mehr nutzen können. Das zudem Banken davon ausgenommen werden sollen, unterstreicht die Unausgewogenheit der geplanten Regelung. Ausländische Wettbewerber würden insgesamt zulasten deutscher Unternehmen unbillig profitieren. Wichtige Finanzpartner des Mittelstandes würden im Ergebnis wegbrechen.

Factoring hat sich in den letzten Jahren als immer wichtiger werdendes Instrument der mittelständischen Unternehmensfinanzierung erwiesen: Der Umsatz der im Deutschen Factoring-Verband e.V. zusammengeschlossenen führenden Factoring-Institute hat im Geschäftsjahr 2005 über 55 Mrd. Euro erreicht (Zahlen für 2006 noch nicht vorliegend, es ist indes von einer deutlichen Steigerung auszugehen), wobei diese Marktdaten mit ca. 95 Prozent repräsentativ für den gesamten deutschen Factoring-Markt sind. Im internationalen Geschäft wurden rund 14 Mrd. Euro umgesetzt. Deutschland als Exportweltmeister ist gerade im mittelständischen Sektor von schneller Liquidität bei internationalen Handelsgeschäften abhängig. Wenn nun einerseits Diskontbeträge bei der Veräußerung von Geldforderungen beim Factoring-Kunden hinzugerechnet werden und andererseits die Abzugsfähigkeit von Zinsausgaben beim Factoring-Institut selber begrenzt werden sollen, werden Unternehmen quasi in die Zange des Fiskus genommen. „Dieser fiskalische Zangengriff des Gesetzentwurfs trifft gerade mittelständische Unternehmen, die auf Factoring als alternatives Finanzinstrument besonders angewiesen sind“, stellt Joachim Secker verärgert fest. In Zeiten der Umsetzung von Basel-II haben es aber gerade mittelständische Kunden ohnehin schwer mit ihrer Finanzierung. Die eigentlichen Ziele der Unternehmenssteuerreform würden damit entwertet, sollte doch der Mittelstand gerade entlastet und nicht zusätzlich belastet werden.

Sollte der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form umgesetzt werden, drohen erhebliche Nachteile für den Standort Deutschland, was schon v. g. Zahlen belegen: Kunden, die bisher erfolgreich mit Factoring ihren Verpflichtungen gegenüber Zulieferern, Lieferanten usw. nachkommen konnten, werden angesichts der geplanten Hinzurechnung von Diskontanteilen in den Factoring-Gebühren aus Kostengründen dieses Finanzinstrument nicht mehr im Umfang wie bisher nutzen (können). Das Wegbrechen ganzer Kettengeschäfte mangels fehlender Liquidität in verschiedenen Branchen wäre die Konsequenz.

Dabei ist nicht nur dem mittelständischen Kunden ohnehin kaum verständlich zu machen, wieso künftig Kostenanteile eines Unternehmens (in Form von Diskont-Kosten) quasi fiktiv als „Gewinne“ besteuert werden sollen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Factoring-Verband e.V., Hauptstadtbüro Berlin Pressestelle Behrenstr. 73, 10117 Berlin Telefon: (030) 20654654, Telefax: (030) 20654656

(el)

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