Deutscher Familienverband begrüßt antragloses Kindergeld
(Berlin). Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung des antraglosen Kindergeldes.
Damit wird eine langjährige Kernforderung des Verbandes aufgegriffen, die bürokratischen Hürden für Familien massiv zu senken und staatliche Leistungen bürgernah zu gestalten.
Mit dem neuen Gesetzentwurf wird die Auszahlung des Kindergeldes künftig automatisiert. Damit werden voraussichtlich 300.000 Erstanträge nicht gestellt werden müssen. Durch den direkten Datenaustausch zwischen Standesämtern, dem Bundeszentralamt für Steuern und den Familienkassen wird das „Once-Only-Prinzip“ Realität:
Eltern müssen ihre Daten nicht mehrfach bei verschiedenen Behörden einreichen. Sobald die Geburt eines Kindes registriert ist und die Steuer-ID vorliegt, kann die Auszahlung – sofern eine Bankverbindung bekannt ist – ohne weiteres Zutun der Eltern starten.
Petra Nicolaisen, Präsidentin des Deutschen Familienverbandes erklärt:
„Es ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Familienpolitik. Bisher war die Geburt eines Kindes für Eltern mit einem enormen Papierkrieg verbunden. In der Vergangenheit mussten Familien teilweise bis zu zwölf Wochen die erste Auszahlung des Kindergeldes warten. In einer Lebensphase, die ohnehin von Umbrüchen und neuen finanziellen Herausforderungen geprägt ist, war diese Unsicherheit eine unnötige Belastung.“
Der DFV sieht in der automatischen Auszahlung einen entscheidenden Vorteil: Die Leistung kommt genau dann an, wenn sie gebraucht wird. Unmittelbar nach der Geburt des Kindes. Das verringert das Risiko von finanziellen Engpässen bei jungen Familien und entlastet gleichzeitig die Verwaltung von unnötigen Prüfprozessen.
Weitere Forderungen: Steuergerechtigkeit und Anpassung der Sätze
Trotz der Freude über den Abbau der Bürokratie mahnt der DFV weiteren Handlungsbedarf an. Die reine Automatisierung der Auszahlung löst noch nicht das Problem der strukturellen Benachteiligung von Familien.
Der Deutsche Familienverband fordert daher weiterhin:
• Gleichstellung von Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag: Das Kindergeld muss auf ein Niveau angehoben werden, das dem steuerlichen Freibetrag für Erwachsene entspricht. Aktuell beträgt das Kindergeld 259 Euro, was nach Ansicht des DFV die tatsächlichen Kosten für ein Kind nicht vollständig deckt. Der DFV fordert daher ein Kindergeld in Höhe von mindestens 330 Euro.
• Reform der Sozialversicherungen: Familien müssen bei den Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung wirksam entlastet werden, um die Erziehungsleistung auch im Sozialversicherungsrecht anzuerkennen (www.elternklagen.de)
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V. (DFV), Seelingstr. 58, 14059 Berlin, Telefon: 030 30882960
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