Deutscher Familienverband zum neuen Konjunkturpaket: Steuerfreibetrag auch für Kinder erhöhen
(Berlin) - Der Deutsche Familienverband begrüßt die Pläne der Bundesregierung, mit dem zweiten Konjunkturpaket auch die Steuerzahler zu entlasten und damit die wichtige Binnennachfrage anzukurbeln. Damit dieser Effekt nicht verpufft, darf sich die Regierung aber nicht auf den Grundfreibetrag beschränken, sondern muss auch den Kinderfreibetrag erhöhen: "Gerade jetzt ist es wichtig, Entlastungen nicht nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen, sondern dort hin zu steuern, wo ungedeckter Bedarf besteht. Noch immer kann ein Facharbeiter mit zwei Kindern nach Abzug von Steuern und Abgaben kaum noch das Existenzminimum seiner Familie aus seinem Nettoeinkommen bestreiten. Hier besteht ein enormer Nachholbedarf, so dass Familien jeden zusätzlichen Euro in den Konsum stecken werden. Wenn die Regierung beim Grundfreibetrag großzügig ist, aber beim Kinderfreibetrag weiterhin Spitz auf Knopf rechnet, vergibt sie wichtige Chancen - denn Entlastungen für Familien sind das beste Konjunkturprogramm", so der Präsident des Verbandes Dr. Albin Nees.
Der Kinderfreibetrag, mit dem das sächliche Existenzminimum von Kindern von der Besteuerung freigestellt werden soll, wurde zu Jahresbeginn erstmals nach über sieben Jahren und zudem nur geringfügig auf 3.864 Euro erhöht und entspricht damit punktgenau dem Betrag, den die Regierung als Mindestgröße für eine auch nur annähernd verfassungskonforme Höhe des Kindesexistenzminimums festgelegt hat. Anders als beim Grundfreibetrag für Erwachsene gibt es keinerlei Puffer für Entwicklungen, die eine Erhöhung des Existenzminimums nötig machen. Dabei ist - Stichwort Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen oder Regelsatzdiskussion für Kinder - bereits jetzt vorauszusehen, dass diese Höhe nicht lange verfassungsfesten Bestand haben wird. Dringender Bedarf besteht auch beim Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, der seit 2002 nicht an die Preisentwicklung angepasst wurde. Der Gesamtfreibetrag für Kinder liegt damit bei lediglich 6.024 Euro pro Kind und Jahr und damit schon jetzt deutlich unter dem Grundfreibetrag für Erwachsene.
Um Kinder steuerlich besser zu berücksichtigen, haben sich die Unionsparteien bereits im Jahr 2005 für eine generelle Erhöhung der Steuerfreibeträge auf 8.000 Euro ausgesprochen, und zwar für Kinder ebenso wie für Erwachsene. "Das war genau der richtige Weg, auf den die Politik wieder einschwenken muss. Jeder, der Kinder hat, weiß, dass ihn seine Kinder ganz bestimmt nicht weniger kosten als der eigene Lebensunterhalt - eher mehr", so Verbandspräsident Albin Nees.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V.
Pressestelle
Luisenstr. 48, 10117 Berlin
Telefon: (030) 30882960, Telefax: (030) 30882961