Pressemitteilung | Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR) e.V.

Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR) und Bundesamt für Naturschutz (BfN) geben gemeinsame Erklärung ab: Im Blickfeld stehen die Themen Jagd, Zerschneidung von Wäldern und Gentechnik

(Bonn/Berlin) - Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Frau Prof. Jessel und der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates, MdB Georg Schirmbeck betonen auf einem ersten Treffen in Berlin, dass das Ökosystem Wald, das in Deutschland über 30 Prozent der Gesamtfläche bedeckt, eine herausragende Bedeutung insbesondere für den Klimaschutz, die Biodiversität und die Grundwasserneubildung und –reinhaltung hat. Über Zwei Millionen private und öffentliche Waldeigentümer bewirtschaften 10,7 Millionen Hektar Wald. Insgesamt stocken im deutschen Wald 3,4 Milliarden Kubikmeter Holz, das - unter Wahrung einer naturverträglichen Nutzung - für Holzwerkstoffe, Schnittholz und für die Papierverarbeitung benötigt wird. Um auch weiterhin dieses Ökosystem zu erhalten, ist es dringend erforderlich, dass angepasste Schalenwildbestände im und mit dem Wald leben, dass die Zerschneidung des Waldes beschränkt wird und dass auf gentechnisch veränderte Organismen im Wald verzichtet wird.

1. Zum Thema Jagd:

Forderung

„Wald vor Wild - Schalenwildbestände anpassen, Abschüsse an Weiserzäunen und Verbissgutachten orientieren“

Begründung

Nach Ansicht des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) verhindern regional zu hohe Schalenwildbestände immer noch in weiten Teilen Deutschlands einen naturverträglichen Waldbau und –umbau. Gerade die aus Naturschutz- Klima- und waldbaulichen Gesichtspunkten wichtige Umwandlung von Nadelwäldern in Laubmischwälder wird dadurch großflächig erschwert. Hier besteht erheblicher Nachholbedarf sowohl in jagdrechtlicher Hinsicht als auch bezüglich der Jagdpraktiken. Eine wesentliche Forderung wird beispielsweise immer noch nicht überall konsequent umgesetzt obwohl die Möglichkeit in den Landesjagdgesetzen gegeben wäre: Die Einrichtung von Weiserzäunen, die einen Vergleich zwischen der Verjüngungssituation innerhalb und außerhalb des Zauns ermöglichen. Bestehen dabei erhebliche Unterschiede bezüglich der Verjüngung der Hauptbaumarten muss der Abschussplan angepasst werden.

2. Zum Thema Zerschneidung von Waldbeständen:

Forderung 1

„Die Flächeninanspruchnahme bzw. Zerschneidung und Fragmentierung unserer Wälder ist entsprechend der Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie weiter zu reduzieren“

Begründung

Die zunehmende Flächeninanspruchnahme v.a. durch Siedlung und Verkehr führt durch Fragmentierung und Lebensraumzerschneidung zu gravierenden Problemen für unsere Waldökosysteme. Auch vor dem Hintergrund des zunehmenden Klimawandels ist eine Trendwende dringend erforderlich. Die Strategie zur Biologischen Vielfalt und die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung bieten hier geeignete Ziele und Lösungsansätze, die es möglichst unmittelbar umzusetzen gilt.

Forderung 2

„Zur Reduktion von Zerschneidung und Fragmentierung sind Verbindungs- und Vernetzungskorridore, insbesondere auch im Rahmen infrastruktureller Maßnahmen (z.B. Grünbrücken) wiederherzustellen bzw. zu errichten und es ist ein bundesweites Konzept zur Sicherung und Wiederherstellung von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen erforderlich.

Begründung

Um die Auswirkungen der Lebensraumzerschneidung auch kurzfristig wirksam zu reduzieren sind Vernetzungs- und Verbindungskorridore sowie technische Maßnahmen wie Grünbrücken geeignete Instrumente. Mittel- und langfristig ist nur ein bundesweites Konzept - in das neben ökologischen auch planerische, fiskalische und rechtliche Elemente einfließen – in der Lage eine entsprechende Trendwende zu erreichen.

3. Zum Thema Gentechnik:

Forderung

„DFWR und BfN halten gemeinsam an dem auch im Nationalen Waldprogramm geforderten Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen im Wald fest“

Begründung

Der Einsatz transgener Bäume als Mittel zur CO2-neutralen Energieerzeugung gewinnt im Rahmen des Clean Development Mechnism in der aktuellen Klimaschutz-Diskussion an Bedeutung. Während die ökologischen Risiken transgener landwirtschaftlicher Nutzpflanzen mit den Eigenschaften Herbizidtoleranz und Insektenresistenz seit Ende der 90er Jahre untersucht, bewertet und intensiv diskutiert werden, sind für transgene Bäume nur sehr wenige Erfahrungen vorhanden. Viele Eigenschaften von Bäumen werfen bei der Risikoabschätzung besondere Probleme auf, die lange Lebensdauer von Bäumen erschwert z.B. die notwendige Sicherheitsforschung im Vorfeld. Ableitungen aus den Erfahrungen mit sehr viel kurzlebigeren Agrarpflanzen sind daher kaum möglich. Zu möglichen direkten Wirkungen der transgenen Eigenschaften kommen indirekte Folgen, etwa die Etablierung oder Ausbreitung einer Plantagenwirtschaft mit Hybriden und deren ökologische Konsequenzen. Eine Diskussion über die mit ihrem Anbau verbundenen Risiken befindet sich vielfach erst in den Anfängen und Daten aus wissenschaftlichen Untersuchungen sind bisher nur sehr spärlich vorhanden. Auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) in diesem Jahr steht dieses Thema erneut auf der Tagesordnung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. Stephan Schütte, Geschäftsführer Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-560, Telefax: (030) 31904-564

(el)

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