Deutscher Hochschulverband: Bulmahn missachtet Bundesverfassungsgericht / Kempen: Rechtssicherheit dringend notwendig, Eckpunkte aber teilweise erneut verfassungswidrig
(Bonn) - Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat die rasche Reaktion von Bund und sozialdemokratisch regierten Ländern, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Nichtigkeit des HRG Rechtssicherheit zu schaffen, begrüßt. Insbesondere hält er die Verschlankung des HRG im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Zurückhaltung des Rahmengesetzgebers für richtig. Allerdings bedürfe es insbesondere für die Zulassung zum Studium und für die Festlegung der Personalkategorien weiterhin einer bundesrechtlichen Lösung.
Deutliche Kritik übte der DHV an der in Berlin vorgestellten Neuregelung zur Juniorprofessur: Das ist eine eklatante Missachtung des Bundesverfassungsgerichts, sagte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen, und ein weiterer untauglicher Versuch der Ministerin, ihre politischen Ziele mit der Brechstange zu erreichen. Die Karlsruher Richter hatten die von Ministerin Bulmahn betriebene Hochschulrahmengesetznovelle im Juli dieses Jahres für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat klipp und klar erklärt, der Bund könne unter der derzeitigen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Vollregelung, sondern nur Leitbilder für die Personalkategorien den Ländern vorschreiben. Dies wird durch die Detailregelung zur Juniorprofessur und den erneut vorgeschriebenen Wegfall der Personalkategorien Wissenschaftlicher Assistent, Wissenschaftlicher Oberassistent und Hochschuldozent schlichtweg unterlaufen. Die Ministerin wird mit diesem Manöver ein weiteres Mal Schiffbruch erleiden. Der DHV zeige sich überzeugt, dass die in Karlsruhe erfolgreichen Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen diese Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes nicht mitmachen werden. Kempen lehrt Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität zu Köln.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV)
Rheinallee 18, 53173 Bonn
Telefon: 0228/9026666, Telefax: 0228/9026680
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