Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

Deutscher Hochschulverband erhebt Klage gegen W-Besoldung / Staat verletzt seine Alimentationspflicht durch zu niedrige Grundgehälter

(Bonn) - Der Deutsche Hochschulverband (DHV), die Berufsvertretung der Professoren und des wissenschaftlichen Nachwuchses, hat den Rechtsweg gegen die W-Besoldung beschritten und Klage beim bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Kläger – zwei bayerische Hochschullehrer und der Landesverband Bayern im Deutschen Hochschulverband – halten die in Bayern gezahlten Grundgehälter für Professoren (W2: 3.890,- Euro; W3 4.724,- Euro) für nicht amtsangemessen. Im horizontalen Vergleich der Besoldung von Beamten anderer Besoldungsgruppen wie zum Beispiel Lehrern oder Richtern sei die Besoldung der Hochschulprofessoren nicht amtsangemessen.

Die Besoldung der Professoren wurde nach jahrelangen politischen Diskussionen durch den Bund geändert und das bis dahin gültige C-Modell im Jahr 2002 durch das W-Modell ersetzt. Die Bundesländer mußten in Folge das Bundesrecht in Landesrecht überführen. Nach Auffassung des DHV habe der Freistaat Bayern es bei der Implementierung der W-Besoldung in das Landesrecht unterlassen, durch Einführung verbindlicher, unbefristeter und ruhegehaltfähiger Leistungszulagen (z. B. durch Berufungszuschläge) eine amtsangemessene Mindestbesoldung seiner Professoren sicherzustellen. Damit habe der bayerische Gesetzgeber gegen die in der Verfassung des Freistaats fixierten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstoßen, zu dem auch die amtsangemessene Alimentation gehöre.

Mit einer richterlichen Entscheidung ist frühestens in einem Jahr zu rechnen. Prozeßbevollmächtigter des Bayerischen Landesverbandes ist der Bonner Rechtswissenschaftler Professor Dr. Wolfgang Löwer. Wie die Berufsvertretung der Professoren mitteilt, werde der DHV auch in anderen Bundesländern Rechtschutzverfahren gegen die niedrige Eingangsbesoldung anstrengen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Dr. Kristijan Domiter, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Rheinallee 18, 53173 Bonn Telefon: (0228) 9026666, Telefax: (0228) 9026680

(tr)

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