Deutscher Naturschutztag in Bamberg eine Absage an die Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzern und Naturschützern
(Berlin) - Bundesumweltminister Trittin habe auf dem Deutschen Naturschutztag in Bamberg mit der Vorstellung seines Eckpunktepapiers zu einem neuen Bundesnaturschutzgesetz gezeigt, dass Naturschutz in Zukunft ordnungsrechtlich durchgesetzt werde. Die noch vor kurzem vertretene Auffassung, guter Naturschutz erfordere die Akzeptanz aller Beteiligten, scheint vergessen.
Unter Ausschluss der Hauptakteure im Naturschutz köchele Trittin an einem neuen Gesetz, in dem er definieren wolle, was unter guter fachlicher Praxis zu verstehen sei. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände hält dem jedoch entgegen, dass die jeweiligen Fachgesetze längst vorsähen, dass die Bewirtschaftung ordnungsgemäß und nachhaltig zu erfolgen habe. Dies schließe Naturschutz mit ein.
Fest stehe nun auch, dass Verbänden mit dem Naturschutz als satzungsgemäßes Ziel ein Klagerecht eingeräumt werde. Dies schwäche die Rechte des Eigentümers überproportional ohne im Gegenzug dem Naturschutz weiterzuhelfen.
Am unverständlichsten sei die Reduzierung der bisherigen Ausgleichsregelung auf eine bloße Rahmenregelung mit großem Handlungsspielraum für die Länder. Es sei sehr wohl bekannt, dass allein die Existenz umfassender Ausgleichsregelungen die Bereitschaft zur Hinnahme von Bewirtschaftungseinschränkungen steigere.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände fordert Bundeslandwirtschaftsminister Funke auf, dem Treiben seines Kollegen ein Ende zu setzen. Die Waldbesitzer seien zu Naturschutz immer dann bereit, wenn er mit ihnen und nicht gegen sie gemacht werde. Nicht umsonst sei der Vertragsnaturschutz bei der letzten Novellierung in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen worden.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V., Ernst-Reuter-Platz 3-5,10587 Berlin, Tel.: 030 - 31 80 79 23, Fax: 030 - 31 80 79 42