Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Deutscher Städte- und Gemeindebund begrüßt neues Stiftungssteuerrecht

(Berlin) - Als wichtigen Baustein auf dem Weg zur Errichtung einer modernen Zivilgesellschaft bezeichnete der stellvertretende hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Helmut Dedy, die am 25. Juli in Kraft getretene Novelle des Stiftungssteuerrechts. "Die verbesserten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten können vermehrt privates Kapital für gemeinnützige Zwecke mobilisieren", so Dedy. Dies könne sich in vermehrten Stiftungsinitiativen im sozialen, kulturellen oder Bildungsbereich auf kommunaler Ebene widerspiegeln. Es gehe den Städten und Gemeinden nicht etwa darum, staatliche Aufgaben auf Stiftungen abzuwälzen; vielmehr müsse deren Wirken als sinnvolle Ergänzung zu öffentlichen Leistungen verstanden werden. Gleichzeitig mahnte Dedy, mit der Änderung des Stiftungssteuerrechts sei lediglich der erste Schritt zur Entwicklung eines stiftungsfreundlichen Klimas in Deutschland getan. Notwendig sei nun, mit einer raschen Novellierung des Stiftungszivilrechts u.a. das Verfahren zur Errichtung von Stiftungen von unnötigen bürokratischen Hürden zu befreien.

Das Gesetz zur weiteren Förderung von Stiftungen bringt erhebliche Verbesserungen der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an Stiftungen. So können nun - über die bereits bestehenden Spendenabzugsmöglichkeiten hinaus – Beträge bis zu 40.000 Mark jährlich an Stiftungen steuerabzugsfähig gespendet werden. Bei der Neuerrichtung gemeinnütziger Stiftungen können weitere Zuwendungen bis zu einem Betrag von 600.000 Mark innerhalb zehn Jahren geltend gemacht werden. Weiterhin werden die Möglichkeiten der Rücklagenbildung sowie das steuerfreie Einbringen von ererbtem Vermögen in eine Stiftung verbessert. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2000 in Kraft.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in dem neuen Stiftungsrecht einen weiteren Schritt hin zu einer selbstaktiven Bürger- oder Zivilgesellschaft. In der Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement sieht der Verband deshalb auch die zentrale Aufgabe der Enquète-Kommission "Zur Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements" des Deutschen Bundestages. Der DStGB wird die Arbeit dieser Kommission konstruktiv begleiten.

Als notwendigen Schritt zur Stärkung des Ehrenamtes fordert der Spitzenverband die umgehende Freistellung ehrenamtlich Tätiger von der Sozialabgabenpflicht. Die Sozialversicherungsträger gehen derzeit davon aus, dass etwa bei den Tätigkeiten eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, Ortsvorstehers, aber auch bei Stadtbrandinspektoren oder Wehrführern von Freiwilligen Feuerwehren eine Sozialversicherungspflicht vorliege. Dies führe zu unnötiger Bürokratie und Verärgerung bei den Betroffenen. Dedy wies darauf hin, es gebe Fälle, wo für Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr bei einer Aufwandsentschädigung von 57,80 DM im Monat ein Sozialbeitrag von 2,70 DM zu zahlen sei. Dies zeige die Absurdität solcher Regelungen. "Das ehrenamtliche Engagement muss durch eine bundesrechtliche Regelung von Sozialabgaben verschont bleiben", so Dedy.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), Marienstr. 6, 12207 Berlin, Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: