Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Deutscher Städte- und Gemeindebund wendet sich gegen die Position der Europäischen Kommission in den laufenden GATS-Verhandlungen: Eine Marktöffnung in der Wasserversorgung bietet für die Verbraucher keinen Vorteil / Gefahr für die Umwelt

(Berlin) - „Die kommunalen Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland haben sich bewährt und dürfen nicht leichtfertig infrage gestellt werden“, sagte am 21. März Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, in Berlin als Reaktion auf die Ankündigung des für die laufenden GATS-Verhandlungen zuständigen Handelskommissars der Europäischen Kommission, Pascal Lamy, in diesen Verhandlungen Angebote zur Öffnung der europäischen Wassermärkte zu unterbreiten.

Der morgige durch die Vereinten Nationen ausgerufene „Tag des Wassers“ steht unter dem Motto „Wasser und Zukunft“. Die Zukunft der Wasserversorgung darf aber nicht eine immer stärkere Ausrichtung auf das Handelsgut Wasser bedeuten. Im Mittelpunkt muss vielmehr der nachhaltige Umgang mit dem Lebensmittel Nr. 1 und damit Umwelt- und Gesundheitsgesichtspunkte stehen.

Bereits die nationale Diskussion über ein durch das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Forschungsvorhaben zur Liberalisierung der Wasserversorgung in Deutschland hat die zahlreichen Risiken für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und für die Umwelt, die mit einer solchen Maßnahme verbunden werden, deutlich gemacht. Außerdem sind auf Grund der hohen Fixkostenanteile in der Wasserversorgung keine nennenswerten Preisvorteile für die Bürgerinnen und Bürger durch eine Marktöffnung zu erwarten. Das Umweltbundesamt hat in einem Gutachten dargelegt, dass die Ausführungen der Wasserversorgung in geschützten Gebietsmonopolen und unter Kontrolle der Kommunen einen Garant für das heute auch im internationalen Vergleich hohe Niveau der Trinkwasserqualität und des Ressourcenschutzes ist. Bei einer Marktöffnung befürchtet das Bundesumweltamt Rückschläge im Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Aus all diesen Gründen hat sich in Deutschland die Diskussion auch von einer Liberalisierungs- hin zu einer Modernisierungsdiskussion für den Wasserbereich gewandelt. „An dieser Diskussion beteiligen sich die Städte und Gemeinden aktiv“, sagte Dr. Landsberg. Allerdings würden, so Landsberg weiter, diese gemeinsamen Bemühungen unterlaufen, wenn im Rahmen der aktuellen GATS-Verhand-lungen durch die Europäische Kommission eine Liberalisierung in der Wasserversorgung angestrebt wird.

Außerdem wies Landsberg darauf hin, dass durch eine solche Marktöffnung auf Grund der Ergebnisse der GATS-Verhandlungen die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit auf europäischer Ebene verletzt werden würden. „Die Aufgabe der Wasserversorgung wird in Deutschland als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge durch die Kommunen wahrgenommen. Sie haben hier zahlreiche Definitions- und Gestaltungsfreiheiten. Diese würden durch entsprechende Verhandlungsergebnisse auf der Ebene der WTO in unzulässigerweise eingeschränkt.“ Aber auch auf einen weiteren wichtigen Aspekt wies Landsberg hin: „Eine Marktöffnung im Wasserbereich widerspräche der bisherigen europäischen Wasserpolitik, wie sie z. B. in der EU-Wasserrahmenrichtlinie zum Ausdruck gekommen ist. Diese bezeichnet Wasser als ein natürliches Umweltgut und eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Wasser ist kein handelbares Wirtschaftsgut wie jedes andere.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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