Deutscher Städte- und Gemeindebund zu Europa / Zuständigkeiten abgrenzen, kommunale Selbstverwaltung sichern!
(Berlin) - Die Zuständigkeiten der Europäischen Union und die Zuständigkeiten der Nationalstaaten und Länder müssen klar voneinander abgegrenzt werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) unterstützt den Vorstoß der deutschen Ministerpräsidenten, die diese Forderung in Brüssel gestellt haben. "Das bewährte föderale System in Deutschland muss erhalten und ausgebaut werden", sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB heute in Berlin. "Auch die Bürgerinnen und Bürger in Europa wollen keine Zentralsteuerung aus Brüssel, die bis in die kleinsten Ortschaften verbindliche Vorgaben macht."
So ist beispielsweise bei den Städten und Gemeinden in Deutschland massive Kritik an der so genannten FFH-Richtlinie geübt worden, die durch die europäische Festlegung von Schutzgebieten lokale Planungsentscheidungen massiv beeinflusst. Es muss allerdings darum gehen, nicht nur die Länderrechte abzusichern, sondern endlich auch die kommunale Selbstverwaltung in den europäischen Verträgen zu verankern. Das System der kommunalen Selbstverwaltung ist die Garantie für eine bürgernahe, effiziente staatliche Struktur und damit Ausdruck des von der EU immer wieder beschworenen Subsidiaritätsprinzips.
"Was auf der untersten Ebene entschieden werden kann, darf nicht durch staatliche oder supranationale Vorgaben und Gängelungen diktiert werden. Wer es mit diesem Prinzip ernst meint, und das aktive Mitwirken- der Bürgerinnen und Bürger am europäischen Integrationsprozess erwartet, muss das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung in den europäischen Verträgen dauerhaft verankern", so Landsberg. Hier sind Bund und Länder gefordert, dies bei der anstehenden Regierungskonferenz 2000 im Herbst durchzusetzen.
Das Subsidiaritätsprinzip macht nur dann einen Sinn, wenn Konzeption, Umfang und Organisationsform der gemein-wohlorientierten Leistungen (öffentliche Daseinsvorsorge) eine Angelegenheit der Mitgliedsstaaten bleiben. In Deutschland sind hierfür die Länder und die Kommunen zuständig.
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