Deutscher Städtetag zum Bleiberecht
(Berlin) - Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat heute (16. November 2006) in Berlin folgenden Beschluss zum Thema Bleiberechts-/Altfallregelung für langjährig geduldete ausländische Staatsangehörige gefasst:
1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages unterstützt grundsätzlich das Vorhaben der Koalition und der Innenministerkonferenz, sich auf eine einmalige Bleiberechts-/Altfallregelung für langjährig geduldete ausländische Staatsange-hörige zu einigen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angestrebte Regelung zu keiner finanziellen Mehrbelastung der Kommunen führt.
2. Das Präsidium des Deutschen Städtetages sieht einen Schlüssel zur Lösung der Problematik darin, langjährig geduldeten Ausländern unter bestimmten Bedingungen einen zunächst befristeten Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen und damit die sozialen Sicherungssysteme zu entlasten.
3. Im Rahmen einer Bleiberechtsregelung sollte auch das Kindeswohl insbesondere für gut integrierte Minderjährige besondere Beachtung finden.
4. Das Präsidium hält es für sachgerecht, die Befristung der Asylbewerber-leistungen nach § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz von 36 auf zumindest 48 Monate anzuheben.
5. Der Deutsche Städtetag wird in seinen Gremien die Konkretisierung und Umsetzung der getroffenen Regelungen weiter intensiv begleiten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin
Volker Bästlein, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin
Telefon: (030) 377110, Telefax: (030) 37711999
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