Deutscher Städtetag zur Föderalismusreform / Christian Ude: Forderung nach Anhörungsrechten für die Kommunen bleibt auf der Tagesordnung
(Berlin) - Der Deutsche Städtetag hat die Einigung von Bund und Ländern über die Reform der bundesstaatlichen Ordnung grundsätzlich begrüßt. Die Neuordnung der Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, die Reformfähigkeit unseres Landes zu stärken und die wachsenden Zukunftsaufgaben effektiver bewältigen zu können, sagte am 9. März der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude.
Im Hinblick auf die verfassungsmäßige Stellung der Kommunen seien jedoch Verbesserungen erforderlich. Ude betonte, dass insbesondere eine stärkere Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung dazu beitragen würde, Gesetze praxisnäher, unbürokratischer und bürgerfreundlicher zu gestalten.
Ein vorausschauender Bundesgesetzgeber müsste ein großes Interesse daran haben, bei der Vorbereitung von kommunalrelevanten Gesetzen auf die Erfahrung derjenigen bauen zu können, die diese Gesetze im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern umsetzen, erklärte Ude. Deshalb bleibt die Forderung nach verbindlichen Anhörungsrechten der Kommunen für die Städte auf der Tagesordnung.
Viele Beispiele der vergangenen Jahre hätten darüber hinaus gezeigt, dass die Erfahrungen der Kommunen unverzichtbar für eine realistische Einschätzung von Gesetzesfolgen sind. Als ausführende Behörden verfügen die Städte und Gemeinden über zuverlässige und belastbare Daten aus dem Verwaltungsvollzug, sagte der Städtetagspräsident. Mit Hilfe der Kommunen können die Kostenfolgen geplanter Gesetze am sichersten ermittelt werden.
Kritisch bewertet der Deutsche Städtetag die in den vorliegenden Entwürfen vorgesehene Lösung für das Problem, dass der Bund in der Vergangenheit über das so genannte Durchgriffsrecht immer wieder kostenträchtige Aufgaben auf die Kommunen übertragen hat, ohne für eine gesicherte Finanzierung zu sorgen. Die nun vorgeschlagene Lösung schafft für neue Gesetze das Durchgriffsrecht des Bundes generell ab.
Der Deutsche Städtetag hat wiederholt gefordert, den Bundesdurchgriff nicht vollständig abzuschaffen, sondern ihn auf besondere Fälle zu beschränken, in denen er für den effizienten Vollzug eines Bundesgesetzes unbedingt erforderlich ist, erklärte Christian Ude. Gleichzeitig müsste für solche Fälle der Bundesdurchgriff mit einer grundsätzlichen Finanzierungsregelung, dem so genannten Konnexitätsprinzip, verknüpft werden.
Als unbefriedigend für die Städte und Gemeinden bezeichnete Ude, dass für bereits geltendes Recht zum Beispiel bei der Sozialhilfe, bei Hartz IV oder der Grundsicherung die Möglichkeit nicht ausgeschlossen wird, dass der Bund neue Leistungspflichten auf die Kommunen überträgt, ohne für eine angemessene Finanzierung zu sorgen. Die jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschläge zur Verfassungsreform geben den Kommunen keinen sicheren Schutz vor Mehrbelastungen im Rahmen der bereits bestehenden Leistungsgesetze, die schon heute einen Großteil der kommunalen Haushalte ausmachen. Das ist absolut nicht in Ordnung, betonte Christian Ude.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin
Volker Bästlein, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
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