Pressemitteilung | Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV)

Deutscher Tourismusverband setzt seine Rechte an der Klassifizierung von Ferienobjekten durch

(Bonn) - Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) hat in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart seine Rechte an der Klassifizierung für Ferienhäuser, Ferienwohnung und Privatzimmern erfolgreich durchgesetzt. Der DTV hatte sich im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung dagegen zu Wehr gesetzt, dass ein gewerblicher Anbieter mit einer „Deutschen Ferienhaus Zertifikation“ auf seiner Internetseite geworben hatte und damit nicht unerheblich zur Verwirrung der Gastgeber/Vermieter beigetragen hat. Diese Werbung, so das Landgericht Stuttgart, ist wettbewerbswidrig.

Der Beklagte musste sich verpflichten, nicht mehr mit dem Begriff „Deutsche“ in Zusammenhang mit den Begriffen „Zertifikation, Zertifizierung, Klassifikation oder Klassifizierung“ zu werben, da vom Gericht eine Irreführung der Verbraucher und eine Verwechslungsgefahr mit der DTV-Klassifizierung gesehen wurde.

Das Gericht vertrat weiter die Auffassung, dass sich der Anbieter mit dieser Bezeichnung in wettbewerbswidriger Weise eine bundesweite Bedeutung und Stellung anmaße, die tatsächlich nicht bestehe. Auch die Verwendung der Begriffe „Zertifikation“ und der verwandten Begriffe ohne den Zusatz „deutsch“ hat der Anbieter künftig zu unterlassen. Dies allein auch deshalb, weil sie gegenüber dem Verbraucher eine qualifizierte Überprüfung der Gastgeber/Vermieter vorspiegle. Im Gegensatz zum DTV und dessen Prüfungssystem findet diese aber beim abgemahnten Anbieter auch nach dessen eigenem Eingeständnis gar nicht statt.

Der Deutsche Tourismusverband ist Träger der seit 1994 durchgeführten „Klassifizierung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Privatzimmern“. Seit 2004 wird durch die Vergabe einer Klassifizierungslizenz die Klassifizierung objektiviert und die Umsetzung der Klassifizierung vor Ort weiter vereinheitlicht. Jedes Objekt muss überprüft werden, bevor mit dem Klassifizierungsergebnis für 3 Jahre geworben werden darf. Der DTV hat 105 neutrale Prüfer ausbildet, die von den Tourismusorganisationen mit dem Prüfverfahren beauftragt werden können. Der DTV übernimmt die kostenlose Vermittlung von DTV-Prüfern an interessierte Tourismusorganisationen und lädt die Prüfer zu einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch ein.

Das etablierte Qualitätsinstrument des DTV trägt nicht nur zur Qualitätssicherung, sondern besonders auch zur Qualitätsverbesserung von Privatunterkünften im Deutschlandtourismus bei. 695 Lizenznehmer, dies sind Städte, Orte und kleinere Tourismusregionen in Deutschland haben bisher ihre Quartiere mit den „DTV-Sternen“ ausgezeichnet.

Serviceleistungen
Der DTV steht seinen Lizenznehmern als zentraler Koordinator und Berater in allen Fragen der Klassifizierung zur Seite. So unterstützt der Verband bei Gästebeschwerden oder Beschwerden des Vermieters zum Klassifizierungsergebnis seine Lizenznehmer zuverlässig und umfassend. Zur Ermittlung der Klassifizierungsergebnisse und zur statistischen Auswertung stellt der DTV den Lizenznehmern eine Software zur Verfügung. Diese wird zurzeit modifiziert und steht den Lizenznehmern ab Frühjahr 2005 als Online-Version zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tourismusverband e.V. Bertha-von-Suttner-Platz 13, 53111 Bonn Telefon: 0228/985220, Telefax: 0228/698722

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