Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Deutsches Kfz-Gewerbe zum Automobilvertrieb nach 2002

(Bonn) Der ehemalige Wettbewerbskommissar Karel van Miert geht davon aus, dass der Automobilvertrieb nach 2002 sich auch weiterhin im Rahmen der Europäischen Wettbewerbsregeln abspielen wird, die den selektiven und exklusiven Vertrieb anerkennen. Dies erklärte van Miert am 21.11.2000 in Salzburg. "Der ehemalige EU-Kommissar", so Prof. Dr. Jürgen Creutzig, Hauptgeschäftsführer im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, "gibt damit offenbar die Meinung wieder, die derzeit innerhalb der Generaldirektion Wettbewerb in Brüssel vorherrscht. Wir begrüßen diese Überlegungen, weil Herr van Miert ausdrücklich davon ausgeht, dass es auch in Zukunft Kfz-spezifische Regelungen geben wird".

Nach van Mierts Einschätzung wird die heutige Kfz-GVO nicht einfach auslaufen. Der Automobilvertrieb werde auf der Basis der seit 01.06.2000 gültigen Schirm-GVO geregelt werden, die Kfz-spezifische Optionen erhalten werde.

"Wenn dies", so Creutzig weiter, "die derzeitige Auffassung in der zuständigen Generaldirektion Wettbewerb ist, wird damit anerkannt, dass es sich bei dem Automobil um ein spezifisches Gut handelt, für dessen Vertrieb mit Kundendienst deshalb auch besondere Regelungen notwendig sind". Insbesondere müssten die quantitative Selektion sowie die Verbindung von Verkauf und Kundendienst beibehalten bleiben. Ferner müssten die Bestimmungen zum Schutze der Vertragshändler ausgeweitet und die Automobilhersteller verpflichtet werden, den ungehinderten Zugang zu allen technischen Informationen zu öffnen. Beide Maßnahmen dienten der Stärkung des fairen Wettbewerbs. Fairer Wettbewerb aber nutze vor allem dem Verbraucher.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Franz-Lohe-Str. 21 53129 Bonn Telefon: 0228/91270 Telefax: 0228/9127150

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