Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Gesetzesinitiative zum Schutz von Kindern und Schwangeren vor Gefahren des Passivrauchens in Autos
(Berlin) - Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante Gesetzesinitiative des Bundesrates zum Schutz von Kindern und Schwangeren vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos.
"Wir diskutieren über diesen Bereich des Kinderschutzes schon viel zu lange, denn es hat sich deutlich gezeigt, dass Appelle allein hier nicht ausreichen. Es braucht zum Schutz gerade von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens eine klare gesetzliche Regelung. In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits normiert. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit vielen Jahren ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit. Deshalb muss Schluss sein mit den Diskussionen und das Bundesnichtraucherschutzgesetz schleunigst ergänzt werden, wohl wissend, dass eine solche Gesetzesänderung kein Allheilmittel ist, aber ein wichtiger Mosaikstein zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Gerade in geschlossenen Räumen sind Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders betroffen, da sie unter anderem eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Die Passivrauchbelastung für Minderjährige ist in Fahrzeugkabinen besonders hoch: Bereits das Rauchen einer einzigen Zigarette verursacht innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Tabakrauch, die um ein Vielfaches höher ist als in einer stark verrauchten Gaststätte. Rund eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sind Schätzungen zufolge Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Also kann in diesem Bereich vom Gesetzgeber gehandelt werden.
Passivrauchen gefährdet massiv die Gesundheit. In Tabakrauch sind rund 250 giftige und rund 90 krebserregende Substanzen enthalten. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu gehören beispielsweise die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen sowie eine beeinträchtigte Lungenfunktion. (Passiv-)Rauchen in der Schwangerschaft führt zudem häufiger zu Komplikationen wie Fehl-, Früh- und Totgeburten, einer Gewichtsverringerung und Verkleinerung des Körpers und Kopfes der Neugeborenen und ist ein Risikofaktor für plötzlichen Kindstod bei Säuglingen. Möglicherweise besteht auch ein Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern sowie Übergewicht im Erwachsenenalter.
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Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Uwe Kamp, Pressesprecher(in), Leipziger Str. 116-118, 10117 Berlin, Telefon: 030 3086930