Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Deutsches Mautanrechnungsverfahren im Brüsseler Treibsand

(Frankfurt/Main) - Schon die 1998 vom früheren EU-Verkehrskommissar Neil Kinnock im EU-Weißbuch „Faire Preise für die Infrastrukturbenutzung“ geforderte Umstellung der Infrastrukturfinanzierung von Steuern auf Nutzerabgaben stieß beim deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe auf Zustimmung. Ausdrücklich wurde bereits damals durch den Kommissar betont, dass mit einer solchen Umstellung keineswegs eine Sanierung der Staatsfinanzen verbunden sein sollte. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) erhoffte sich von dieser Brüsseler Initiative nicht nur eine gerechtere Anlastung der Wegekosten an deutsche und gebietsfremde Nutzfahrzeuge. Schließlich eröffnet die Einführung von Nutzergebühren auch die Möglichkeit, verkehrsspezifische Abgaben im europäischen Kontext zu harmonisieren. Dieser Grundsatz fand auch im darauf folgenden Weißbuch der Kommission „Die europäische Verkehrspolitik bis 2010“im Jahr 2001 ihren Niederschlag.

Frühzeitig vor Einführung der Lkw-Maut in Deutschland hatte das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe mit Verweis auf diese Weißbücher in Brüssel wie in Berlin den politisch Verantwortlichen ein Mautanrechnungsverfahren vorgeschlagen, das diesem Grundsatz Rechnung trägt. Bundestag und Bundesrat verständigten sich im Mai 2003 darauf, die Mauteinführung mit einem Anrechnungsvolumen in Höhe von 600 Mio. Euro jährlich zu verknüpfen und gaben „grünes Licht“ für den Gewerbevorschlag. Dieser sieht vor, denjenigen Teil der Infrastrukturkosten, der durch die Tankung über Mineralölsteuern entrichtet wird, auf die Lkw-Maut anzurechnen. Um eine Diskriminierung ausländischer Wettbewerber zu vermeiden, sollte für deutsche wie für gebietsfremde Lkw, die in Deutschland betankt werden, ein Wegekostenbeitrag in Höhe von 2,6 Cent pro Kilometer mit der Lkw-Maut verrechnet werden. Damit hätten alle Fahrzeughalter die Wahl, entweder in Deutschland eine vollkostendeckende Maut zu bezahlen und ihre Kraftstoffbezüge in anderen Staaten zu organisieren oder bei einer Tankung in Deutschland eine verringerte Lkw-Maut zu entrichten und den Rest der verursachten Wegekosten über Mineralölsteuern zu zahlen. In jedem Falle würden gleich hohe Infrastrukturabgaben für alle Wegenutzer verrechnet, egal wo getankt wird. Ein gerechtes, nicht diskriminierendes Verfahren für alle, betont der BGL.
Wie das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe und die deutsche Verkehrspolitik inzwischen erfahren mussten, hat der Juristische Dienst der Europäischen Kommission Zweifel, ob das vorgeschlagene Mautverrechnungsverfahren auch faktisch diskriminierungsfrei ist. Die (schwer nachvollziehbare) Begründung: Da ausländischen Transportunternehmen wegen der hohen Kraftstoffsteuern nicht in Deutschland tankten, kämen faktisch nur Inländer in den Genuss der Mineralölsteueranrechnung. Dies könnte diskriminierend sein.
Nach Meinung des BGL ist diese Begründung schon allein deshalb nicht stichhaltig, weil die EU-Kommission nicht dagegen eingeschritten ist, dass ein Großteil der Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2012 die festgesetzten Mindeststeuern erheblich unterschreiten darf. Der derzeitige Mindestsatz pro Liter Dieselkraftstoff liegt bei 30,2 Cent/Liter, der deutsche Steuersatz bei 47,04 Cent! Zum anderen hält der Bundesverband das Argument für falsch, das Anrechnungsverfahren schaffe keinen Anreiz für gebietsfremde Unternehmen in Deutschland zu tanken. Nach Berechnungen des BGL würde sich die faktische Besteuerungsdifferenz des Kraftstoffs durch das Anrechnungsverfahren im Vergleich zu den Nachbarstaaten vielfach auf ein Niveau verringern, das den regionalen Preisdifferenzen der Mineralölkonzerne entspricht.

Der BGL hat an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen appelliert, nicht einfach ein zu befürchtendes „Nein“ zum Anrechnungsverfahren aus Brüssel entgegenzunehmen und zur Tagesordnung überzugehen. Sollte sich die Kommission tatsächlich gegen das Mautanrechnungsverfahren entscheiden, hält der BGL eine Überprüfung der dargelegten Begründung durch den Europäischen Gerichtshof für unerlässlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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