Deutschland braucht mehr Unternehmerinnen und Unternehmer
(Berlin/Dortmund) - Anlässlich der Jahresversammlung des Bundesverbandes Junger Unternehmer (BJU) in Dortmund stellte der BJU-Bundesvorsitzende Dr. Christoph Zschocke aktuelle Positionen junger Unternehmer und Unternehmerinnen zur Gründerförderung vor: Förderprogramme in Bund und Ländern sollten konzentriert und verzahnt, der Zugang zu Krediten vereinfacht und Business Angels nicht durch das Steuerrecht benachteiligt werden, forderte Zschocke am 22. Juni 2001 in Dortmund.
Dr. Christoph Zschocke erinnerte daran, dass die Selbständigenquote in Deutschland mit knapp 9 % weit unter dem europäischen Durchschnitt rangiert: Hier liegt ein großes Potenzial zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit. Erfahrungsgemäß können durch 300.000 neue Unternehmer 1.200.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Er betonte, dass die Bereitschaft zur Selbständigkeit und der politische Wille zur Existenzgründerförderung in Deutschland gewachsen sei: In den letzten Jahren hat sich gerade im Bereich der Gründungsfinanzierung einiges getan. Jetzt müssen aus den Erfahrungen dieser Aufbruchjahre die richtigen Schlüsse gezogen werden, um die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern.
Nicht die Zinskosten, sondern der Zugang zu Fremdkapital sei für Gründer das Hauptproblem, so der BJU. Dieses Problem werde sich durch die Beschlüsse zum Rating im Hinblick auf die Kreditwürdigkeitsprüfung (Basel II) verschärfen. Christoph Zschocke forderte erweiterte Haftungsfreistellungen und den erleichterten Zugang zu öffentlichen Bürgschaften für Gründer. Das Kreditrisiko der Hausbanken werde so verringert und die Kreditentscheidung erleichtert. Finanziert werden soll dies durch den Abbau von Zinssubventionen der Kredite. Ein erster Schritt sei die Erweiterung des Startgeld-Programms der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) von maximal 100.000 DM auf 250.000 DM. Dieses Startgeld bietet zu Marktpreisen hohe Haftungsfreistellungen.
Christoph Zschocke appellierte an die Landesregierungen, dem Beispiel von NRW, Baden-Württemberg und Brandenburg zu folgen und durch Zusammenfassung von Programmen die Gründungsförderung von Bund und Ländern zu verzahnen. So werde die Förderlandschaft überschaubar.
Neben der Kreditfinanzierung muss nach Auffassung des BJU aber vor allem auch die Eigenkapitalbasis der Unternehmen gestärkt werden. Neben Venture Capital Gesellschaften sollten auch private Business Angels ermuntert werden, in junge Unternehmen zu investieren. Dr. Christoph Zschocke: Die Steuerreform der Bundesregierung war hier kontraproduktiv. Kapitalgesellschaften können ihre Anteile an Start-Ups später gewinnbringend und steuerfrei verkaufen, während Privatleute die Veräußerungsgewinne voll versteuern müssen. So werden z.B. die Großbanken steuerlich besser gestellt als Freunde und Privatpersonen, die in eine Existenzgründung investieren.
Verschärft werde diese Problematik durch die Senkung der Definition der wesentlichen Beteiligung von 10 auf 1%. Anders als bei Aktienverkäufen nach der Spekulationsfrist setzt beim Verkauf wesentlicher Beteiligungen die Besteuerung ein. Zschocke: Dies führt zur eklatanten Benachteiligung von mit-investierenden Privatpersonen wie Familienmitgliedern oder Business Angeln. Es darf nicht sein, dass die Last der Besteuerung Kleinanleger trifft, die bei der Investition in Gründungsprojekte ein wirkliches Risiko tragen. Die 1%-Grenze muss dringend wieder erhöht werden!
Dr. Christoph Zschocke betonte, dass sich der Bundesverband Junger Unternehmer auch als Vertreter der Existenzgründerinnen und Existenzgründer versteht. Mit unserer diesjährigen Gründerwerkstatt in Stuttgart, Düsseldorf, Berlin, Dresden, Hamburg und München wollen wir Existenzgründer bei ihrem Schritt in die Selbständigkeit unterstützen. In unserem Positionspapier zur Gründungsförderung haben wir unsere Erfahrungen mit der Politik in Bund und Ländern deutlich gemacht.
Das Positionspapier ist in der BJU-Bundesgeschäftsstelle zu erhalten.
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