Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.
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Deutschland ist Technologie-Weltmeister bei der Behandlung gefährlicher Abfälle / BDE wendet sich gegen Panikmache vor Importen / „Deutsche Hightech-Industrie darf nicht durch neues EU-Recht gefährdet werden“

(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) warnt vor einer Panikmache hinsichtlich des Imports gefährlicher Abfälle. „Wir sind in Deutschland weltweit führend, was unsere Technologie und unsere Kompetenz im Umgang mit Abfällen anbelangt“, sagte Dr. Stephan Harmening, der Hauptgeschäftsführer des BDE in Berlin. Das gelte ganz besonders auch für gefährliche Abfälle. Der BDE widerspricht damit Medienberichten der letzten Tage über den Import australischer Abfälle nach Nordrhein-Westfalen.

Grundsätzlich sei es zu begrüßen, wenn insbesondere gefährliche Abfälle mit der bestmöglichen Technik und unter den höchsten Umweltschutzauflagen aufbereitet oder entsorgt würden, sagte Harmening. Beides garantiere die deutsche Entsorgungswirtschaft. Wer den Import gefährlicher Abfälle nach Deutschland kritisiere, fordere indirekt geringere ökologische Standards oder den Einsatz einer schlechteren, bedenklicheren Technik. „Wenn hingegen gefährliche Abfälle – etwa aus Osteuropa – nach Deutschland verbracht werden, ist gerade das ein Beweis für die Leistungsfähigkeit unserer Umweltindustrie“, sagte Harmening. Das gelte in besonderem Maße für Aufbereitungs- oder Verbrennungsanlagen für gefährliche Abfälle. Gerade für die Beseitigung der gefährlichsten Stoffe verfügt die deutsche Entsorgungswirtschaft über Anlagen, die mit optimaler Verbrennung und bester Filtertechnik arbeiten.

Der BDE warnt auch den EU-Gesetzgeber davor, sichere, etablierte und für eine hochwertige Entsorgung unbedingt notwendige Vorbehandlungsverfahren in der neuen Abfallrahmenrichtlinie nicht mehr als Verwertung zu definieren. Eine Verwertung soll demnach nur noch in so genannten „finalen Anlagen“ möglich sein. Der BDE ist der Auffassung, dass eine Vorbehandlung auf hohem Niveau zum Zwecke der Abfallverwertung auch in Zukunft gewährleistet sein muss.

In die Änderung der Abfallrahmenrichtlinie soll die Richtlinie über gefährliche Abfälle miteinbezogen werden. In diesem Zusammenhang hat die Kommission auch eine Neuformulierung der Vorschriften über die Mischung gefährlicher Abfälle vorgenommen. Der Richtlinienvorschlag sieht die Mischung gefährlicher Abfälle unter bestimmten Rahmenbedingungen vor. Demgegenüber hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments im November 2006 ein generelles Mischungsverbot gefordert. Tatsächlich ist die Mischung gefährlicher Abfälle tägliche Praxis und unbedingt notwendig, um weitere Behandlungsstufen überhaupt realisieren zu können. Erst Mischen erlaubt die weitere Aufspaltung und das Recycling auch von gefährlichen Abfällen. Deshalb warnt der BDE eindringlich davor, das Votum des Umweltausschusses umzusetzen. „Wenn das Vermischungsverbot kommt, ist das das Ende einer Hightech-Industrie in Deutschland“, sagte Harmening. Das Anliegen der Kommission hingegen, Mischen gefährlicher Abfälle nur unter bestimmten, kontrollierten Bedingungen durchführen zu können, wird vom BDE klar unterstützt. Die ausführliche Stellungnahme des BDE zu diesem Thema ist erhältlich unter presse@bde-berlin.de

Gefährliche Abfälle ist der heute in der Europäischen Union gebrauchte juristische Terminus für das, was im allgemeinen Sprachgebrauch in Deutschland Sonderabfall genannt wird. Mit Umsetzung des europäischen Rechts ab Februar 2007 wurde der Begriff auch in Deutschland eingeführt. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass an die Entsorgung dieser Abfälle hohe Anforderungen an die technischen Anlagen, die angewendeten Verfahren und die Dokumentation über den Verbleib der gefährlichen Abfälle gestellt werden. Gefährliche Abfälle unterliegen obligatorisch der gesetzlichen Nachweispflicht. Das bedeutet, dass sie nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung vom Abfallerzeuger zu einer zugelassenen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage transportiert werden dürfen, und dass die zuständigen Behörden des Abfallerzeugers wie des Entsorgers über Zeitpunkt und Menge des verbrachten Sonderabfalls unterrichtet werden müssen. Gefährliche Abfälle sind z.B. verbrauchte Lösemittel, Säuren, Laugen, Lackschlämme, Altpestizide, Krankenhausabfälle, Laborchemikalien, Filterstäube und Stoffe mit Schwermetallverunreinigungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Gerd Henghuber, Leiter, PR-Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

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