Pressemitteilung | Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

Deutschland und Schweiz erkennen Berufsabschluss im Gebäudereiniger-Handwerk gegenseitig an

(Berlin) - Seit Anfang September ist das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen offiziell in Kraft. Zu den insgesamt 171 dreijährigen Ausbildungsberufen, die künftig gegenseitig anerkannt werden, gehört auch das Gebäudereiniger-Handwerk.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) vorab um Zustimmung gebeten. Nach Rücksprache mit dem Verband Schweizer Reinigungsunternehmen Allpura allpura.ch hat der BIV dem Vorhaben gerne zugestimmt.

"Es ist für unsere internationale Branche ein gutes Zeichen", erklärt BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart. "Wir hoffen, dass das Deutsch-Schweizerische Abkommen auf beiden Seiten einen Mehrwert für die Verwertbarkeit hochwertiger Berufsabschlüsse auf dem Arbeitsmarkt des jeweiligen Nachbarlandes darstellt."

Die Gleichwertigkeitsfeststellungslisten sind auf der Website des Bundesinstituts für Berufsbildung zu finden: www.bibb.de

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Christopher Lück, Geschäftsführer Politik und Kommunikation Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin Telefon: (030) 2062267-0, Fax: (030) 206708-79

(sf)

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