Pressemitteilung | Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG)

DFG legt MAK- und BAT-Werte-Liste 2002 vor

(Bonn) - Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die MAK- und BAT-Werte-Liste 2002 vorgelegt und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung als Vorschlag zur Verbesserung von Arbeitsschutzmaßnahmen übergeben. Sie enthält Vorschläge für MAK-Werte, das heißt die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei langfristiger, täglich achtstündiger Exposition die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Außerdem werden die Arbeitsstoffe entsprechend ihrer krebserzeugenden, keimzellmutagenen, fortpflanzungsgefährdenden, sensibilisierenden oder hautresorptiven Wirkung klassifiziert. Insgesamt ergaben sich gegenüber dem Vorjahresstand 166 Änderungen und Neuaufnahmen.

Besonders hervorzuheben ist in diesem Jahr die neue Definition der Kurzzeitwert-Kategorien sowohl für die Stoffe der Kategorie I, für die die lokale Reizwirkung grenzwertbestimmend ist, als auch für resorptiv wirksame Stoffe der Kurzzeitwert-Kategorie II. Zukünftig werden für alle Stoffe spezifische Überschreitungsfaktoren festgelegt, das ist das Verhältnis von kurzzeitig erlaubter Konzentrationsspitze zum MAK-Wert. Der Zeitraum für die Kurzzeitwerte beträgt 15 Minuten. Insgesamt wurden inzwischen fast 300 Stoffe der bisherigen Kurzzeitwert-Kategorien überprüft, in diesem Jahr allein 115 Stoffe der alten Kategorien II,2 sowie III, IV und V.

Außerdem wird erstmals eine neue Art von Grenzwerten, die "biologischen Leitwerte" vorgestellt. Der BLW (Biologischer Leit-Wert) ist die Quantität eines Arbeitsstoffes beziehungsweise Arbeitsstoffmetaboliten oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm beim Menschen, die als Anhalt für die zu treffenden Schutzmaßnahmen heranzuziehen ist. Biologische Leitwerte werden nur für solche gefährlichen Stoffe benannt, für die keine arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründeten BAT-Werte aufgestellt werden können. Der BLW orientiert sich an den arbeitsmedizinischen und arbeitshygienischen Erfahrungen im Umgang mit dem gefährlichen Stoff unter Heranziehung toxikologischer Erkenntnisse. Da bei Einhaltung des biologischen Leitwertes das Risiko einer Beeinträchtigung der Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, ist anzustreben, die Datenbasis für solche Stoffe zu verbreitern, um auf diese Weise BAT-Werte herleiten zu können. Hierbei stellen BLW insofern eine Hilfe dar, als sie eine wichtige Grundlage dafür bieten, dass Ärzte ein Biomonitoring - also ein Verfahren zur Feststellung der tatsächlichen körperlichen Belastung durch Arbeitsstoffe - überhaupt einsetzen können. Durch technische, arbeitshygienische und arbeitsorganisatorische Schutzmaßnahmen sind Konzentrationen anzustreben, die möglichst weit unterhalb des BLW liegen.

Im Zuge der Überprüfung der krebsverdächtigen Stoffe der Kategorie 3 durch die Etablierung der neuen Kategorien 4 und 5 wurde Di-(2-ethylhexyl)-phthalat (DEHP) in die Kategorie 4 umgestuft mit einem MAK-Wert von 10 mg/m³. Die Einstufung von Arsen als krebserzeugend beim Menschen, Kategorie 1, war im Licht neuer Daten zum Wirkungsmechanismus zu überprüfen und sowohl für das Metall selbst als auch dessen anorganische Verbindungen zu bestätigen. p-Aramid und Chlorparaffine bleiben trotz neuer mechanistischer Daten weiterhin in der Verdachtskategorie 3B. Mit einer mutagenen Wirkung auf die Keimzellen beziehungsweise einem diesbezüglichen Verdacht muss sowohl für Arsen und Arsenverbindungen als auch für 1,2-Dibrom-3-chlorpropan, Diepoxybutan, Ethylenoxid und 2-Nitrotoluol gerechnet werden. Ethanol wurde der neuen Kategorie 5 zugeordnet, die Stoffe enthält, für die analog zu den Kanzerogenitätskriterien die Wirkstärke für so gering erachtet wird, dass bei Einhaltung des MAK-Wertes kein nennenswerter Beitrag zum genetischen Risiko beim Menschen zu erwarten ist.

Für fünf Stoffe ändern sich die MAK-Werte beziehungsweise werden neu vorgeschlagen, in zwei Fällen konnte der Wert nach eingehender Prüfung bestätigt werden. Für elf Stoffe konnten aufgrund fehlender Daten keine MAK-Werte festgelegt werden. Die Reevaluierung älterer MAK-Werte wurde intensiv weiter bearbeitet, auch in enger Zusammenarbeit mit der europäischen (SCOEL) und der US-amerikanischen (TLV) Kommission. Für fünf Stoffe wurde im Rahmen dieser Überprüfung entschieden, den MAK-Wert wegen des Verdachts auf eine krebserzeugende Wirksamkeit oder wegen der aus heutiger Sicht unzureichenden Datenlage für eine gesundheitliche Beurteilung zu streichen.

Zwölf Arbeitsstoffe wurden darüber hinaus auf besondere Gefährdung in der Schwangerschaft hin überprüft. Cyanamid und Graphit kommen in die Gruppe C, die diejenigen Stoffe umfasst, bei denen bei Einhaltung des MAK-Wertes kein Risiko der Fruchtschädigung zu befürchten ist. Hexachlorbenzol bleibt in Schwangerschaftsgruppe D, das heißt ein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung des MAK-Wertes erscheint derzeit eher unwahrscheinlich, kann aber nicht ausreichend sicher ausgeschlossen werden. Für drei Stoffe konnte mangels Daten keine Zuordnung zu einer der Gruppen A - D vorgenommen werden, sie müssen in der Liste IIc aufgeführt werden.

Bei den krebserzeugenden Arbeitsstoffen gibt es sieben Überprüfungen beziehungsweise Neuerungen. In die Kategorie 1, das heißt erwiesenermaßen krebserzeugend für den Menschen, oder die Kategorie 2, das heißt als krebserzeugend für den Menschen anzusehen, wurde in diesem Jahr kein Stoff neu eingestuft. Vinylacetat kam mangels geeigneter Daten für die Aufstellung eines Grenzwertes in die Untergruppe 3 A. Der Verdachts-Kategorie 3 B wurde Glutardialdehyd neu zugeordnet. DEHP wurde in die Kategorie 4 umgestuft, mit einem MAK-Wert von 10 mg/m³. Für die Kategorie 5 konnten in diesem Jahr keine geeigneten Kandidaten gefunden werden.

Auf ihre atemwegssensibilisierenden und hautsensibilisierenden Eigenschaften wurden in diesem Jahr 25 Arbeitsstoffe überprüft. Neue Markierungen erhielten vierzehn Chemikalien, darunter Abietinsäure, Beryllium, Cellulasen, Glutardialdehyd, Resorcin und Persulfate.

Die vier Stoffe, p-tert-Butylphenol, Cyanamid, 1,2-Dibrom-3-chlorpropan und Tetrahydrofuran, erhielten neu den Warnhinweis "H", das bedeutet, dass die Resorption durch die Haut neben der Inhalation wesentlich zur Toxizität am Arbeitsplatz beitragen kann. Für sechs weitere Arbeitsstoffe wurde dieser Warnhinweis überprüft und bestätigt, für 1-Methylcyclohexan-2-on und 4-Methylpentan-2-ol gestrichen.

Im Teil "BAT-Werte, BLW und EKA" gibt es sechs Neuaufnahmen beziehungsweise Änderungen. Der BAT-Wert für 1,2-Dichlorbenzol wurde überprüft. Für Antimon und Beryllium war nach Prüfung der Datenbasis die Aufstellung eines BAT-Wertes nicht möglich. Für Arsen und anorganische Arsenverbindungen sowie für Brommethan werden BLW vorgeschlagen.

Für jede der Neuaufnahmen und Änderungen in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2002 wurden von der Senatskommission ausführliche wissenschaftliche Begründungen erarbeitet. Sie werden beim Verlag Wiley-VCH, Weinheim, veröffentlicht. Wie in jedem Jahr wird außerdem in den sogenannten "Gelben Seiten" der MAK- und BAT-Werte-Liste die Überprüfung beziehungsweise Neuaufnahme von MAK-Werten oder Einstufungen für zahlreiche Stoffe angekündigt.

Unter http://www.dfg.de/aktuell/download/mak2002.pdf kann im Internet eine Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen abgerufen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Kennedyallee 40 53175 Bonn Telefon: 0228/8851 Telefax: 0228/8852777

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