DGB begrüßt Gesetzentwurf zur Antidiskriminierung
(Berlin) - Zur angekündigten Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien durch die Regierungsfraktionen erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 15. Dezember in Berlin: "Es ist ein großer Fortschritt, dass die Koalition alle von den EU-Richtlinien vorgeschriebenen Diskriminierungsformen auch im nationalen Zivilrecht berücksichtigen will. Dazu gehört die Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, Behinderung, sexueller Orientierung, so genannter Rasse und ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung.
Dieser umfassende Ansatz ist nötig, damit Diskriminierung im öffentlichen Bewusstsein tatsächlich als Problem erkannt und abgestellt wird. Allein die Kritik an drohenden Kosten zeigt, dass es offensichtlich ein hohes Maß an Benachteiligung in Deutschland gibt. Die von den Gegnern dieses Gesetzes verbreiteten Horrorszenarien über amerikanische Schadensersatzzahlungen oder eine Prozessflut sind völlig unbegründet. Nichts deutet darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof von seiner Tradition abweichen könnte, Entscheidungen mit Augenmaß zu fällen.
Der Koalitionsentwurf kann einen Beitrag zur Integration aller hier lebenden und arbeitenden Menschen leisten. Besonders wichtig ist, dass intelligente Lösungen gefunden wurden, um diskriminierende Strukturen über Einzelfälle hinaus aufzubrechen. Die Möglichkeit, Diskriminierungsfälle über Verbände oder im Betrieb zu klären, eröffnet die Chance für partnerschaftliche Lösungen. Gleichzeitig können Entschädigungsansprüche besser erkannt und realisiert werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
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