DGB-Bundesfrauenausschuss begrüßt Gesetzentwurf zur Verbesserung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern
(Berlin) - In einer ersten Reaktion begrüßt der DGB-Bundesfrauenausschuss das heute (9. September 2009) vom zuständigen Bundesminister Scholz vorgestellte Gesetz zur Verbesserung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. "Dieser Vorschlag kann wirksam dazu beitragen, die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bezüglich der Entgelte zu verbessern", sagte DGB-Vorstandmitglied Ingrid Sehrbrock am Rande der heutigen (9. September 2009) Sitzung des DGB-Bundesfrauenausschusses in Berlin. Positiv hob die stellvertretende DGB-Vorsitzende die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor und dass das Gesetz auf die betriebliche Ebene abzielt. "In den Betrieben und Unternehmen können Verfahren in Gang gesetzt werden, um bestehende Ungleichheiten für Frauen zu beseitigen."
Besonders begrüßten die Teilnehmerinnen der Sitzung die gestärkten Rechte des Betriebsrates, betonten aber zugleich, dass derartige Rechte auch auf den Öffentlichen Dienst und die Personalvertretungen ausgedehnt werden müssen.
Die Vorstellungen des DGB-Bundesfrauenausschusses gehen weit über den vorgestellten Gesetzentwurf hinaus. "Wir brauchen dringend ein umfassendes Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft", erläuterte Ingrid Sehrbrock die Forderung der DGB-Frauen. "Ein solches Gesetz ist längst überfällig".
Der DGB erwartet, dass unabhängig vom Wahlausgang diese Inhalte nach der Wahl zügig umgesetzt werden. "Wir laden schon jetzt den oder die Amtsinhaberin ein, diesen Entwurf intensiv mit dem DGB-Bundesfrauenausschuss zu diskutieren", sagte Ingrid Sehrbrock.
Hinweis:
Frauen bestimmt. Gleichstellungspolitische Positionen des DGB im Wahljahr 2009 finden Sie unter: http://www.dgb-frauen.de/.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Pressestelle
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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