DGB fordert höhere Besteuerung von Millionenerben
(Berlin) - Das Aufkommen aus der neuen Erbschaftssteuer muss deutlich höher ausfallen als bisher geplant, forderte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags zur Erbschaftssteuerreform am Mittwoch (5. März 2008) in Berlin und zeigte wenig Verständnis für die ausufernden Forderungen aus der Wirtschaft.
Die Bundesregierung verzichte völlig unverständlicherweise auf die Ausschöpfung dringend benötigten Steuerpotentials, beklagte Matecki. Die persönlichen Freibeträge zugunsten nahe stehender Familienangehöriger von bis zu 500 000 Euro seien zu hoch und die noch üppiger als bisher ausfallende Begünstigung von Betriebsvermögen inakzeptabel.
Anstatt das zuletzt bei ca. vier Mrd. Euro liegende Aufkommen der Erbschaftsteuer auf das Niveau anderer europäischer Länder wie z.B. Frankreich (ca. 12 Mrd. Euro) anzuheben, soll das deutsche Erbschaftsteueraufkommen zunächst sogar abnehmen.
Damit entfallen nicht nur Steuereinnahmen zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben wie etwa für Bildung und Infrastruktur, betonte Matecki. Die bereits jetzt bestehende krasse Ungleichheit der Vermögensverhältnisse in Deutschland wird weiter betrieben und verfestigt.
Insbesondere die Besserstellung der Erben von Familienbetrieben z. B. durch eine generelle 85-prozentige Steuerfreiheit des Betriebsvermögens schieße weit über das Ziel hinaus. Es ist für den DGB nicht nachvollziehbar, dass Betriebsvermögen gegenüber Finanzvermögen so stark begünstigt wird, zumal die großzügigen Stundungsregelungen bei der Begleichung der Erbschaftsteuerschuld weiterhin bestehen bleiben, sagte Matecki. Vor diesem Hintergrund haben die Gewerkschaften nur wenig Verständnis für das laute Wehklagen der mittelständischen Wirtschaft über diesen Gesetzentwurf.
Das künftige Erbschaftsteuerrecht müsse aufkommensstärker gestaltet werden durch niedrigere Freibeträge, höhere Steuersätze sowie eine stärkere Besteuerung von geerbten Betriebsvermögen, forderte Matecki Insgesamt zehn Mrd. Euro müssen schon drin sein.
Schließlich erwartet der DGB von der Bundesregierung, die Beschäftigungs-Sicherungsklausel bei Erbübergängen von Familienbetrieben absolut umgehungsdicht zu gestalten: Stammbelegschaften dürfen nicht durch Leiharbeitskräfte bzw. andere prekär Beschäftigte ersetzt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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